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Zusatzsicherheit

Wenn einer Bank die Sicherheit durch die zu finanzierende bzw. zu beleihene Immobilie nicht (mehr) ausreicht, kann sie sog. Zusatzsicherheiten vom Darlehensnehmer verlangen (also zusätzlich zur Grundschuld, die auf dem eigentlichen Beleihungsobjekt eingetragen sind bzw. eingetragen werden). Das können beispielsweise Grundschulden auf weiteren Immobilien, die Mitverpflichtung von Dritten (statt Bürgschaft) oder die Verpfändung von Bankguthaben oder Wertpapierdepots sein.

Wir stehen der Forderung nach Zusatzsicherheiten immer kritisch gegenüber. Das gilt insbesondere wenn Verwandte der zusätzlichen Eintragung von Grundschulden auf ihrer eigengenutzten Immobilie zustimmen sollen. Hier muss man sich immer fragen, ob beispielsweise die Eltern genau wissen, worauf sie sich da einlassen und worin die Risiken einer solchen zusätzlichen Grundschuld bestehen. Die Eltern verbauen sich damit ggf. die Möglichkeit, selbst ein grundbuchlich gesichertes Darlehen aufnehmen zu können oder bekommen dann ggf. schlechtere Konditionen als wenn das Grundbuch frei wäre. Und im schlimmsten Fall - wenn die Kreditraten nicht gezahlt werden- drohen Zwangsmaßnahmen bis hin zur Zwangsversteigerung.