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Nebenkosten und Bewirtschaftungskosten

Im Rahmen der sog. Haushaltsrechnung setzen Banken und Sparkassen auch die voraussichtlichen Nebenkosten für die zu finanzierende Immobilie an. Dabei wird mit Pauschalbeträgen gerechnet, die sich an der Größe der vorhandenen Wohnfläche der Immobilie orientieren. Damit sollen die Kosten für Strom, Wasser, Abwasser, Grundsteuern, Gebäudeversicherungen usw. abgedeckt werden.

Diese Hausnebenkosten oder Bewirtschaftungskosten werden sowohl bei selbstgenutztem Wohneigentum als auch bei vermietetem Wohneigentum angesetzt. Die Pauschale für vermietetes Wohneigentum fällt allerdings deutlich geringer aus, da die meisten Kosten ja in der Regel vom Mieter getragen werden.

Die Höhe der Bewirtschaftungskosten wird von den Banken sehr unterschiedlich angesetzt. Bei einer Altbauimmobilie können dies bis zu 3,50 Euro je qm Wohnfläche sein. Bei vermieteten Immobilien sind dies in der Regel 1,00 Euro je qm Wohnfläche. Aber: im Zuge der allgemeinen Preissteigerungen, insbesondere den start gestiegenen Energiekosten, haben fast alle Banken die Pauschalen teils deutlich erhöht. Zudem werden die Nebenkostenpauschalen auch immer mehr von der Energieeffizienz der jeweiligen Immobilie bestimmt.

Wer sich bei seiner Kaufentscheidung auf diese Pauschalen für die Nebenkosten verlässt, läuft leider Gefahr, die tatsächlichen Kosten falsch einzuschätzen. Wie hoch die tatsächlichen Hausnebenkosten sind, hängt nämlich von verschiedenen individuellen Aspekten ab. Das sind beispielsweise die Lage der Immobilie, das Alter und der Zustand - insbesondere die Energieffienz- sowie individuelles Verhalten (beispielsweise beim Strom- oder Wasserverbrauch).

Zu den Bewirtschaftungskosten kommen -je nach Alter und Zustand der Immobilie- noch notwendigen Rücklagen für spätere Renovierungen oder Modernisierungen. Diese werden von den Banken allerdings in der Regel nicht berücksichtigt und sind nicht in den Bewirtschaftungskosten enthalten.