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Verkauf von Darlehen durch Banken an Finanzinvestoren

Eine Reihe von Banken verkauft Darlehen/Darlehensforderungen aus Immobilienfinanzierungen an Finanzinvestoren (z.B. auch Banken). Verkauft werden vor allem Darlehen, bei denen es zu Schwierigkeiten wie Ratenrückständen gekommen ist, aber auch Darlehen, die bislang ordnungsgemäß bedient werden. Grund für diese Verkäufe: auf diese Art refinanzieren Banken die Darlehen, die sie an Kunden herausgeben.

Diese Praxis stand eine Zeit lang sehr in der Kritik. Zum einen wurde der mangelnde Datenschutz beklagt, da Banken vertrauliche Daten ohne ausdrückliches Einverständnis an Dritte (= die Darlehenskäufer) weitergegeben haben. Zum anderen wäre es -theoretisch- möglich gewesen, die in Deutschland übliche Praxis der Absicherung über Grundschulden zu mißbrauchen. Entsprechende Presseberichte über solchen Mißbrauch geisterten lange Zeit durch die Medien.
Hauptpunkt: bei einem Verkauf eine Darlehens wäre es theoretisch möglich gewesen, dass der Käufer des Darlehens die Grundschuld in voller Höhe fällig stellt, auch wenn der Darlehensnehmer schon einen Teil des Darlehens getilgt hat. Das wäre möglich, wenn der Käufer der Darlehens sich auf den Standpunkt stellt, dass die sog. “Sicherungsabrede” (Zweckerklärung), die zwischen Kunde und Bank ursprünglich getroffen wurde, durch den Verkauf nicht mehr gilt.

Der Gesetzgeber hat auf die Kritik von Verbraucherverbänden etc. reagiert und den Verbraucherschutz durch das sog. Risikobegrenzungsgesetz verbessert. Dies gilt insbesondere in folgenden Punkten:

  • eine Darlehenskündigung bei “maßvollen” Ratenrückständen ist nicht (mehr) möglich (es müssen mindestens zwei aufeinanderfolgende Raten und mind. 2,5% des Darlehensbetrages im Rückstand sein)
  • der Kunde/Verbraucher muss über den Verkauf des Darlehens bzw. die Abtretung der dazugehörigen Grundschulden informiert werden
  • der Darlehenskäufer übernimmt die sog. Sicherungsabrede/Zweckerklärung und kann sich nicht mehr mit einem sog, “gutgläubigen Erwerb” rausreden
  • der Darlehenskäufer muss dem Kunden bei Ablauf der Zinsbindung ein Verlängerungsangebot machen oder -rechtzeitig- darauf hinweisen, dass eine Weiterführung des Darlehens nicht gewollt ist

Hinzukommen noch ein paar weitere Detailänderungen

Aufgrund dieser neuen Regelungen, die seit Ende 2008 in Kraft sind, ist ein Mißbrauch der Grundschulden durch den Darlehenskäufer ausgeschlossen. Das war erst einmal der wichtigste Punkt, der zu regeln war. Da diese Gesetzeslücke geschlossen ist, müssen Sie als Kunde also keine Angst mehr haben, dass Sie doppelt zahlen sollen.

“Was passiert, wenn meine Bank mein Darlehen verkauft?”

Im Normalfall passiert erst einmal gar nichts, außer dass die über den Verkauf informiert werden. Meistens wird Ihr Darlehensvertrag auch weiter von der “alten” Bank weiter verwaltet. Das gilt zumindest, wenn Sie Ihren Verpflichtungen stets nachgekommen sind.

Aber: wenn Ihr Darlehen verkauft wurde, weil Sie mit den Raten “wesentlich” im Rückstand sind oder Ihr Darlehen bereits gekündigt wurde, müssen Sie sich darauf einstellen, dass der Käufer des Darlehens auf Rückzahlung des Darlehens drängen wird. Ob die Käufer von Darlehen dabei “härter” vorgehen als die Banken selbst, ist nicht eindeutig zu klären.

“Kann ich mich vor einem Verkauf meines Darlehens schützen?”

Darauf eine Gegenfrage: warum wollen Sie sich vor dem Verkauf Ihres Darlehens an z.B. eine andere Bank schützen? Ein solcher Verkauf ändert nichts an Ihrem Darlehensvertrag und seinen Bedingungen (z.B. Zinskonditionen, Laufzeiten usw.). Oder anders ausgedrückt: durch die oben beschriebenen gesetzlichen Nachbesserung ist es überhaupt nicht mehr notwendig, sich vor dem Verkauf des Darlehens zu schützen. Deshalb haben viele Banken, die einen solchen “Schutz” -gegen teilweise happige Zinszuschläge- verkauft haben, diesen “Schutz” aus dem Programm genommen.

Fazit: wenn Ihre alte” Bank Ihr Darlehen an eine andere Bank oder Finanzinvestoren verkauft, ändert sich für Sie als Kunden absolut gar nichts. Sie werden dadurch in Ihren Rechten nicht schlechter gestellt. Der Verkauf von Darlehen ist für Banken eine wichtige Refinanzierungsquelle und ist somit völlig normal. Der Verkauf Ihres Darlehens bedeutet auch nicht automatisch, dass Sie als schlechter Kunde eingestuft wurden!