Baufinanzierungen für Singles
In Deutschland werden rund 10 Prozent aller Immobilien von alleinstehenden Männern und Frauen gebaut, gekauft und finanziert (Tendenz steigend). Wer sich als Single seinen Traum von den eigenen Vier Wänden erfüllt, sollte allerdings im Vorfeld über ein paar besondere Punkte nachdenken. Das gilt insbesondere, wenn Single-Mann oder Single-Frau einen Teil der Kosten finanzieren muss.
Singles haben in der Regel keinen Rettungsschirm
Wer als Singel eine Immobilie erwirbt und finanziert, muss in der Regel allein mit der finanziellen Belastung klar kommen. So lange beispielsweise im Job alles gut läuft, wird das kein Problem sein. Aber was passiert, wenn es beruflich (oder gesundheitlich) mal nicht so läuft wie ursprünglich gedacht? (Ehe-)Paare unterstützen sich meist gegenseitig und kompensieren, wenn es beim Partner mal finanziell eng wird. Das ist bei Singles in der Regel nicht der Fall, ausgenommen man findet Hilfe in der Familie oder bei Freunden. Wer als Alleinstehende(r) eine Immobilie erwirbt und finanziert, sollte also ganz besonders darauf achten, dass nach Kauf und Finanzierung noch ausreichende Reserven vorhanden sind, um finanzielle Engpässe zumindest zeitweise (mind. 6 Monate) auffangen zu können.
Genaue Planung erforderlich
Alleinstehende Immobilienbesitzer sollten bei der Belastung für die Finanzierung genau planen. Sind die Raten und Nebenkosten für die eigene Immobilie auch in wirtschaftlich schlechteren Zeit tragbar? Sind Reserven vorhanden, um Einkommenseinbußen zumindest zeitweise aufzufangen? Besteht ausreichend Versicherungsschutz für längere Krankheiten oder gar Berufs-/Erwerbsunfähigkeit?
Lebenspartner kann schnell im Regen stehen!
Wenn man als Singel eine Immobilie baut oder kauft, bleibt man ja nicht unbedingt ein Leben lang Single. Kompliziert wird es, sobald ein(e) Lebenspartner gefunden ist und mna künftig ohne Trauschein unter einem Dach lebt. Verstirbt dann der Eigentümer bzw. die Eigentümerin, steht der Lebenspartner im Zweifelsfall ohne Dach über dem Kopf da. Die Immobilie geht an die gesetzlichen Erben (Kinder, Eltern, Geschwister...). Nicht selten kommt es dann zum Verkauf der Immobilie und der Lebenspartner bzw. Lebenspartnerin muss ausziehen.
Abhilfe für den Fall der Fälle kann ein Testament schaffen. Alternativ wäre auch der Verkauf eines Teils der Immobilie an den Partner möglich. Zu diesem Thema sollten Sie sich beizeiten von einem Notar beraten lassen.