Welchen Nutzen hat eigentlich der Energieausweis?
Wer gerade auf der Suche nach einer gebrauchten Immobilie ist, findet in den Immobilienanzeigen im Internet auch die Einstufung der Immobilie in eine bestimmte Energieeffiziensklasse. Das soll Verbrauchern auf einen Blick zeigen, mit welchem Heizkosten man als Eigentümer rechnen muss. Aber ist der Energieausweis wirklich aussagekräftig?
Warum überhaupt ein Energieausweis?
Anders als bei Autos oder Haushaltsgeräten wissen Käufer oder Mieter von Immobilien nur wenig über deren Energiebedarf. Objektive Informationen sind Mangelware und Vergleichsmöglichkeiten fehlen. Letztlich müssen sich Mieter und Käufer auf die Angaben des Eigentümers bzw. Vorbesitzers verlassen.
Der Energiepass soll Verbraucher objektiv informieren, Einsparpotenziale aufzeigen und es ermöglichen, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen. In Immobilienanzeigen soll künftig ganz selbstverständlich mit Energieeffizienzklasse A geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Welche Fristen gibt es zu beachten?
- Seit dem 01.07.2008 muss der Energieausweis für Wohnimmobilien vorgelegt werden können, die vor 1965 gebaut wurden.
- Seit dem 01.01.2009 ist der Energieausweis auch für Wohnimmobilien Pflicht, die nach 1965 errichtet wurden.
- Seit dem 01.07.2009 muss auch für Nicht-Wohngebäude ein solcher Energieausweis vorliegen.
Welche Arten von Energieausweisen gibt es ?
Es gab zumindest bis Oktober 2008 zwei unterschiedliche Formen des Energiepasses:
- den Bedarfsausweis, bei dem ein Fachmann den theoretischen Energiebedarf berechnet
- den Verbrauchsausweis, der sich an dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre orientiert
Verbraucherschützer würden den Bedarfsausweis bevorzugen, denn beim Verbrauch kann der jetzige Eigentümer unter Umständen kräftig mogeln bzw. den Verbrauch durch sein eigens Verhalten stark beeinflussen.
Seit November 2008 ist der Bedarfsausweis Pflicht für alle Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, die vor 1977 errichtet und nicht umfassend saniert wurden.
Wo bekommt man einen Energieausweis?
Den Energiepass gibt es bei keiner Behörde. Der Hauseigentümer beauftragt einen zugelassenen Energiepassausteller. Der kommt ins Haus, um die entsprechenden Daten aufzunehmen und stellt dann anschließend den Energiepass aus.
Was kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für den Energiepass werden zwischen Hauseigentümer und Energiepass-Austeller frei vereinbart. Die Kosten richten sich nach dem (Zeit-)Aufwand, den der Energiepass-Austeller hat.
Bei dem sog. “Kurzverfahren” liegen die Kosten bei ca. 150-300 Euro. Bei der detaillierten Aufnahme des Gebäude bei bis zu 500 Euro. Bei großen Mehrfamilienhäusern können die Kosten auch weit darüber liegen. Wie gesagt: Verhandlungssache! Wer im Internet selbst einen Verbrauchsausweis erstellt, kommt mit ca. 25 Euro davon.
Änderungen geplant
Nach gut 6 Jahren Energieausweis reißt die Kritik nicht ab. In ca. 3/4 aller Verkaufs- und Vermietungsfälle wird kein Energieausweis vorgelegt und auch der Verbrauchsausweis wird scharf kritisiert, weil dieser auf sehr persönlichen und individuellen Daten basiert und selten auf neue Nutzer der Immobilie übertragbar ist. Außerdem kann kaum ein Käufer oder Mieter etwas mit dem Ausweis an sich anfangen. Man kann also sagen, dass der Energieausweis in seiner jetzigen Form ein Flop ist. Das wird inzwischen auch von der Politik so gesehen und daher sind Änderungen beim Energieausweis geplant. Dazu gehört u.a. dass es künftig nur noch den sog. Bedarfsausweis gibt. Außerdem sollen beispielsweise Heizung oder Gebäudehülle jeweils in eine eigene Energieeffiziensklasse eingeteilt werden, um so bessere Anhaltspunkte für sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen zu liefern. Allerdings malen die Mühlen der Bürokratie langsam und so wird der neue Energieausweis wahrscheinlich erst 2025 Realität.