Für Freiberufler: Blankodarlehen bis 750.000 Euro!
07.06.2025 Freiberufler und Landwirte (!) können aktuell von einer Vereinfachung bei der Kreditvergabe profitieren. Die Zauberworte dabei heißen "nicht risikorelevantes Kreditgeschäft". Dies ermöglicht Banken insbesondere bei Freiberuflern eine stark vereinfachteKreditvergabe. Weiterer Pluspunkt: die strengen Prüfungspflichten gem. Wohnimmobilinekreditrichtlinie entfallen. Das vereinfacht die Prüfung auf Bankseite nochmals deutlich und ermöglicht eine schnelle Darlehensvergabe auf Basis weniger Unterlagen.
Die Kredit- bzw. Darlehensvergabe bei Banken gleicht einem bürokratischen Monster. In der Regel müssen gefühlt unzählige Unterlagen und Nachweise eingereicht werden. Diese müssen Banken dann bis ins letzte Detail prüfen und diverse Vorgaben/Richtlinien erfüllen. Besonders aufwendig ist dies bei sog. Immobiliarverbraucherdarlehen für natürliche Personen, denn da greifen die Vorgaben der sog. Wohnimmobilienkreditrichtlinie (WKR). Aber nicht nur die Prüfung ist aufwendig, sondern es gibt auch zahlreiche Vorgaben in Punkto Machbarkeit und Vertragsgestaltung (Laufzeit, Tilgungs usw.). Letztere können schnell dazu führen, dass Banken eine Kreditvergabe auch bei guter Bonität ablehnen (müssen).
Aber, es geht auch anders!
Bis 750.000 Euro Darlehen ohne Sicherheiten!?
Einer unserer Bankpartner vergibt bis zu 750.000 Euro Darlehen an Freiberufler ohne Sicherheiten (beispielsweise Grundschulden o.ä.). Der Clou dabei ist aber nicht nur das Thema Sicherheiten, sondern insbesonders die sehr schlanke und schnelle Kreditprüfung. Bis zur Darlehensauszahlung vergehen nur wenige Tage. Diese vereinfachte Kredit- bzw. Bonitätsprüfung ist möglich, weil Kredite bis 750.000 Euro unter die sog. "nicht risikorelevanten Kredite fallen". Das erlaubt Banken eine stark vereinfachte Prüfung.
Wer ist so finanzierbar?
- Ärzte und Zahnärzte
- Apotheker
- Rechtsanwälte und Notare
- Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Architekten und Ingenieure
- Unternehmensberater
- Ambulante Pflegedienste
- Physiotherapeuten
- Tierärzte (nur Kleintierpraxen)
- Hausverwalter
- Landwirte (im Haupterwerb)
Die selbstständige Tätigkeit sollte seit mind. 2 vollene Kalenderjahren bestehen.
Was ist so finanzierbar?
- Betriebliche Investition: laufende Sach- und Anlageinvestition
- Betriebsmittel: Ablösung oder Neueinreichung von Kontokorrentlinien
- Kanzlei- & Praxiserwerb: Anteilskauf, Kanzlei- und Praxisübernahme
- Sonstige gewerbliche Zwecke: Ablösung bestehender betrieblicher Darlehen
- Erwerb eigengenutzter gewerblicher Immobilie: Kanzlei- und Praxisräume
- Hausverwaltung Übernahme und Zukauf neuer Verwaltung
- Landwirte im Haupterwerb Zusätzlich: Photovoltaik-Anlage und landwirtschaftliche Nutzfläche
Mittels intelligenter Gestaltung lassen sich ggf. auch andere Vorhaben finanzieren (die Bank verlangt keinen Verwendungsnachweis!). Hier ist dann die Kreativität ihres Steuerberaters gefragt, die betriebliche Verwendung des Darlehens darzustellen.
Wie wird finanzert?
- Annuitätendarlehen ab 20.000 Euro bis 750.000 Euro
- aber auch ein Kontokorrent ist möglich (bis 25% des Jahresumsatzes)
Welche Darlehenslaufzeit sind möglich?
- je nach Personengruppe und Vorhaben sind Laufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren möglich
Zu welchem Zinssatz ist die Finanzierung möglich?
- Aktuell liegt der Sollzins für das Darlehen bei 3,99% p.a. (eff. 4,08%; Stand 08.06.2025)
Welche Unterlagen/Nachweise werden benötigt?
Natürliche Personen
- Selbstauskunft
- Vollständige(r) Gewinnermittlung bzw. Jahresabschluss nebst Anhang per 31.12.2023 (inkl. Vorjahreswerten, wenn diese nicht vorhanden, dann zusätzliche Einreichung Gewinnermittlung bzw. Jahresabschluss nebst Anhang per 31.12.2022)
- BWA mit Summen- und Saldenliste (SuSa) aus 2024 (nicht älter als 6 Monate)
- bei Antragssumme > TEUR 250 zusätzlich: letzte Einkommensteuererklärung oder -bescheid
Juristische Personen
- Vollständiger Jahresabschluss nebst Anhang per 31.12.2023 (inkl. Vorjahreswerten, wenn diese nicht vorhanden, dann zusätzliche Einreichung Jahresab schluss nebst Anhang per 31.12.2022)
- aktuelle BWA mit Summen- und Saldenliste (SuSa); nicht älter als 6 Monate
Zusätzliche Unterlagen (je nach Darlehensnehmer):
- GbR-Vertrag
- Partnerschaftsvertrag & Registerauszug
- Gesellschafterliste
- Handelsregisterauszug (bei juristischen Personen und Apotheken)
Weitere Praxisinfos bekommen Sie von uns im persönlichen Gespräch. Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit einem unserer Kooperationspartner in Ihrer Nähe oder senden Sie uns eine Onlineanfrage.