Mehr Infos
Skip to main content

Immobilienfinanzierung mit Wohnsitz in Großbritannien

Mit dem endgültigen Brexit ergeben sich für alle Vebraucher mit Wohnsitz UK ganz neue Finanzierungsmöglichkeiten. Grund  ist der Wegfall des sog. Wandlungsrechtes, das einer Kreditvergabe durch deutsche Banken bislang im Weg stand. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, was jetzt finanzierbar ist und welche Anforderungen deutsche Banken stellen.

Zuletzt aktualisiert: 28.09.2023

Die Anzahl der Banken, die Verbraucher mit Wohnsitz in Großbritannien finanzieren, ist ziemlich klein. Auch wenn der Brexit das "Hauptübel" in Form des sog. Wandlungsrechtes beseitigt hat, ergeben sich neue rechtliche Probleme (u.a. hinsichtlich des Verbraucherrechtes in UK). Die folgenden Infos geben den aktuellen Stand wieder und werden von uns laufend aktualisiert.

Wer ist finanzierbar?

  • Arbeitnehmer(innen) mit beliebiger Einkommenswährung (Pfund, Euro, USD,...)
  • Rentner/Pensionäre (mit Einschränkungen)
  • nicht finanzierbar sind Selbständige (Gewerbetreibende und/oder Freiberufler)

Bei Paaren können auch Selbständige (Mit-)Darlehensnehmer werden, wenn das Einkommen des Partners bzw. der Partnerin aus angestellter Tätigkeit aus Sicht der Banken ausreicht, um die gesamte Ratenzahlung zu gewährleisten. Bei typischen Anlageobjekten (z.B. komplettes Mehrfamilienhaus) haben wir ggf. auch Lösungen für Selbständige.

Finanzierbar sind auch sog. Besitzgesellschaften bzw. Vermögensverwaltende Gesellschaften, sofern es sich dabei um reine Kapitalgesellschaften handelt und diese ihren Sitz in Deutschland haben.

Webinar Immobilienfinanzierung für Steuerausländer

Was ist finanzierbar?

  • überwiegend wohnwirtschaftlich genutzte Immobilien (Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser,....)
  • Immobilien in "normaler" und guter Lage
  • keine Spezialimmobilien (Gutshof, Resthof, umgebauter Bunker,...) oder reine Gewerbeimmobilien

Wie hoch können wir finanzieren?

  • eine Finanzierung ist grundsätzlich bis 100% des Kaufpreises bzw. des Verkehrswertes (Kaufpreis) möglich!
  • Mindestdarlehensbetrag 100.000 Euro (bei Kapitalgesellschaften mind. 500.000 Euro)!
  • Anschlussfinanzierungen sind ab 50.000 Euro möglich!
  • Modernisierungsmaßnahmen finanzieren wir ab 50.000 Euro (auch wenn die Immobilie noch mit Darlehen belastet ist!)
  • Maximalbetrag: ca. 1,5 Mio Euro
  • mindestens die Erwerbsnebenkosten müssen aus Eigenmitteln getragen werden!

Welche Finanzierungsvarianten sind machbar?

  • ausschließlich Annuitätendarlehen in Euro mit laufenden monatlichen Zins- und Tilgungsraten (mit Zinsbindung von bis zu 30 Jahren)
  • Mindesttilgung derzeit 2% p.a. (in Abhängigkeit von der Immobilie und persönlichen Voraussetzungen, beispielsweise dem Alter der Darlehensnehmer)
  • keine variablen Darlehen!
  • keine tilgungsfreien Darlehen (ausgenommen in Verbindung mit einem Bausparvertrag)!
  • Zwischenfinanzierungen (beispielsweise bei Verkauf einer Immobilie) sind nur in Verbindung mit einer Langfristfinanzierung möglich!
  • Gesamtdarlehen kann in verschiedene Tranchen mit unterschiedlichen Zinsbindungen aufgeteilt werden (jede Tranche mind. 100.000 Euro)
  • i.d.R. keine KfW-Förderdarlehen (liegt an den Vorgaben der KfW bei "Gebietsfremden"; ggf. ab 1 Mio Gesamtfinanzierungsbedarf machbar)

Was man sonst noch wissen sollte...

Die Finanzierbarkeit sowie die Auswahl bei den Banken hängt manchmal von Kleinigkeiten ab. Wenn Sie sich für eine Immobilienfinanzierung in Deutschland interessieren, melden Sie sich einfach bei unserem Spezialisten für das Thema "Großbritannien". Wir können dann anhand weniger Parameter klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine Finanzierung machbar ist.

Unser Experte in Sachen "U.K.":

Olaf Varlemann
(Geschäftsführer der Baufi-Nord GmbH)

An der Strusbek 10 - 22926 Ahrensburg (bei Hamburg)

Telefon: +49 (0)1590- 18 58 231

E-Mail: olaf Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Unser Newsletter für Steuerausländer, Non-Residents, Expats und Grenzgänger!