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Auslandswohnsitz: bei diesen Wohnortländern geht (fast) nichts!

Wer im Ausland lebt und in eine Immobilie in Deutschland finanzieren will, hat es nicht leicht. Die Auswahl bei den Banken hierzulande ist deutlich eingeschränkt. Es gibt allerdings auch Länder, bei denen aktuell (fast) gar nichts geht. Sollten Sie aktuell in einem dieser Länder leben, ist eine Finanzierung über uns bzw. unsere Bankpartner nur extrem eingeschränkt möglich. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Sie deutsche(r) Staatsbürger sind und/oder ggf. für ein renomiertes deutsches oder internationales Unternehmen tätig sind.

Die Liste der "No-go-Länder" basiert auf der "Liste der nicht-kooperierenden Länder und Territorien" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). iese widerum bezieht sich auf die sog. Black List und Grey List der Financial Action Task Force (FATF). In dieser Liste werden Länder aufgeführt, die "...in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten) ".

Die Liste unterscheidet 4 Kategorien. Fällt Ihr Wohnortland in die Kategorien 1-3 geht definitiv nichts, denn hier müßten Banken bei der Kreditvergabe fortlaufend prüfen, woher die Mittel stammen, mit denen Sie die Darlehen zurückbezahlen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie bei einem internationalen Unternehmen oder Organisation (z.B. UN) tätig sind. Dieses Prüfungsaufwand können/wollen Banken nicht leisten.

Webinar Immobilienfinanzierung für Steuerausländer

Leben Sie in einem Land der Kategorie 4 besteht aktuell kein Prüfungsaufwand für die Banken. Aber es besteht das Risiko, dass Länder der Kategorie 4 später in die Kategorie 1-3 "rutschen" und die Banken dann entsprechende Prüfungen und Kontrollen vornehmen müssen. Deshalb ist auch ein Wohnsitz in diesen Ländern für viele Banken ein Ausschlußkriterium. Die folgende Liste wird seitens der Bafin fortlaufend aktualisiert.

Wir selbst haben zudem noch andere Länder "auf unserem eigenen Index". Bei einem Wohnort/Arbeitsplatz dort finanzieren wir ausschließlich EU-Bürger, die für bekannte deutsche bzw. internationale Unternehmen tätig sind. Dies sind:

  • Russland
  • Ukraine
  • Zypern
  • Belaruss

1) Verstärkte Sorgfaltsplichten gem. § 15 GwG, zusätzliche Allgemeinverfügungen sowie weiterer Anordnungen

  • Volksrepublik Korea (Nordkorea)

2) Verstärkte Sorgfaltsplichten gem. § 15 GwG, zusätzliche Allgemeinverfügungen

  • Iran

3) Verstärkte Sorgfaltspflichten gem. § 15 Abs. 5 GwG

  • Afghanistan
  • Barbados
  • Burkina Faso
  • D. R. Kongo
  • Gibraltar
  • Haiti
  • Jamaika
  • Jemen
  • Jordanien
  • Kaimaninseln
  • Kamerun
  • Mali
  • Mosambik
  • Myanmar
  • Nigeria
  • Panama
  • Philippinen
  • Senegal
  • Südafrika
  • Südsudan
  • Syrien
  • Tansania
  • Trinidad und Tobago
  • Uganda
  • Vanuatu
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Vietnam

4) Länder ohne zusätzliche Organisations- und Sorgfaltspflichten, aber mit angemessener Berücksichtigung des Länderrisikos

  • Bulgarien
  • Kroatien
  • Türkei

Quelle: Rundschreiben der Bafin vom 11.12.2023

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