Auslandswohnsitz: bei diesen Wohnortländern geht nichts!
Wer im Ausland lebt und in eine Immobilie in Deutschland finanzieren will, hat es nicht leicht. Die Auswahl bei den Banken hierzulande ist deutlich eingeschränkt. Es gibt allerdings auch Länder, bei denen aktuell gar nichts geht. Sollten Sie aktuell in einem dieser Länder leben, ist eine Finanzierung über uns bzw. unsere Bankpartner grundsätzlich nicht möglich. Dabei spielt es auch keine Rolle, dass Sie deutsche(r) Staatsbürger sind und ggf. für ein renomiertes deutsches oder internationales Unternehmen tätig sind.
Zuletzt aktualisiert: 09.03.2022
Die Liste der "No-go-Länder" basiert auf der "Liste der nicht-kooperierenden Länder und Territorien" der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin). In dieser Liste werden Länder aufgeführt, die "...in ihren Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung strategische Mängel aufweisen, die wesentliche Risiken für das internationale Finanzsystem darstellen (Hochrisiko-Staaten) ".
Die Liste unterscheidet 4 Kategorien. Fällt Ihr Wohnortland in die Kategorien 1-3 geht definitiv nichts, denn hier müßten Banken bei der Kreditvergabe fortlaufend prüfen, woher die Mittel stammen, mit denen Sie die Darlehen zurückbezahlen. Das gilt auch für den Fall, dass Sie bei einem internationalen Unternehmen oder Organisation (z.B. UN) tätig sind. Dieses Prüfungsaufwand können/wollen Banken nicht leisten.
Leben Sie in einem Land der Kategorie 4 besteht aktuell kein Prüfungsaufwand für die Banken. Aber es besteht das Risiko, dass Länder der Kategorie 4 später in die Kategorie 1-3 "rutschen" und die Banken dann entsprechende Prüfungen und Kontrollen vornehmen müssen. Deshalb ist auch ein Wohnsitz in diesen Ländern für viele Banken ein Ausschlußkriterium. Die folgende Liste wird seitens der Bafin fortlaufend aktualisiert.
Wir selbst haben zudem noch andere Länder "auf unserem eigenen Index". Bei einem Wohnort/Arbeitsplatz dort finanzieren wir ausschließlich EU-Bürger, die für bekannte deutsche bzw. internationale Unternehmen tätig sind. Dies sind:
- Russland
- Ukraine
- Zypern
- Belaruss
1) Verstärkte Sorgfaltsplichten gem. § 15 GwG, zusätzliche Allgemeinverfügungen sowie weiterer Anordnungen
- 724 Volksrepublik Korea (Nordkorea)
2) Verstärkte Sorgfaltsplichten gem. § 15 GwG, zusätzliche Allgemeinverfügungen
- 616 Iran
3) Verstärkte Sorgfaltspflichten gem. § 15 Abs. 5 GwG
- 660 Afghanistan
- 612 Irak
- 653 Jemen
- 662 Pakistan
- 668 Syrien
- 472 Trinidad und Tobago
- 350 Uganda
- 816 Vanuatu
- 453 Bahamas
- 469 Barbados
- 391 Botswana
- 276 Ghana
- 464 Jamaika
- 696 Kambodscha
- 373 Mauritius
- 676 Myanmar / Birma
- 432 Nicaragua
- 442 Panama
- 382 Simbabwe
4) Länder ohne zusätzliche Organisations- und Sorgfaltspflichten, aber mit angemessener Berücksichtigung des Länderrisikos
- 070 Albanien
- 236 Burkina Faso
- 463 Cayman Islands
- 452 Haiti
- 046 Malta
- 204 Marokko
- 708 Philippinen
- 225 Südsudan
- 248 Senegal
- 628 Jordanien
- 232 Mali
- 052 Türkei
Quelle: Rundschreiben der Bafin vom 10.11.2021