Gesamtkosten beim Immobilienkauf?
Beim Kauf einer Immobilie ist es nicht mit dem Kaufpreis allein getan. Hinzukommen zahlreichen Nebenkosten für die Kaufvertragsabwicklung, die Grunderwerbsteuer und einige sehr individuelle Kosten. Wer diese Kosten nicht berücksichtigt, bekommt schnell ein Problem. Lesen Sie hier, mit welchen Kosten Sie beim Kauf einer neuen oder gebrauchten Immobilie rechnen sollten.
Gesamtkosten Immobilienkauf: Welche Nebenkosten fallen beim Kauf einer Immobilie an?
Wer glaubt, dass es beim Kauf einer Immobilie oder Grundstücks mit dem Kaufpreis getan ist, der irrt. Zusätzlich zum Kaufpreis fallen noch eine ganze Reihe von Nebenkosten an, die man in seiner Planung berücksichtigen sollte.
Die möglichen Nebenkosten im Detail:
- Grunderwerbsteuer auf den Kaufpreis (3,50% bis 6,5%; je nach Bundesland)
- Die Maklercourtage (falls ein Immobilienmakler eingeschaltet ist)
- Notar- und Gerichtskosten für die Kaufvertragsabwicklung (ca. 2% des Kaufpreises)
- Renovierungskosten wie z.B. Malerarbeiten, neue Bodenbelege usw.
- Modernisierungskosten wie z.B. neue Heizung oder andere Maßnahmen zur Energieeinsparung
- An- oder Umbaukosten, wenn beispielsweise Grundrisse geändert werden sollen
- Kosten für die Erneuerung der Außenanlagen (beispielsweise Kosten für eine neue Terrasse, einen Carport o.ä.)
- Finanzierungskosten wie Zinsen für Kaufpreisfinanzierung bis zum Einzug oder aber Notar- und Gerichtskosten für die Eintragung von Grundschulden in das Grundbuch
- Sonstige Kosten wie z.B. für Gutachter, Küche, Möbel, Umzug usw.
- Erschließungskosten (auch wenn die Erschließung selbst vielleicht schon Jahre zurückliegt!)
Bei den Kosten muss man auch berücksichtigen, dass Banken in der Regel nur solche Kosten mitfinanzieren, die den Wert der Immobilie nachhaltig erhöhen. Die ganzen Erwerbsnebenkosten, normale Renovierungsarbeiten oder den Einbau einer neuen Küche finanzieren die meisten Banken nicht mit (oder nur mit entsprechenden Zinszuschlägen).
Nebenkosten sparen kann teuer werden!
Notare und Makler geben gerne mal den gut gemeinten Tipp, dass man den Kaufpreis im Kaufvertrag splitten sollte. Dabei wird ein Kaufpreis für die Immobilie selbst und einer für das sog. Inventar (z.B. die Einbauküche) vereinbart. Das spart zunächst Grunderwerbsteuer, denn diese fällt nur auf den Immobilienkaufpreis, nicht aber auf das Inventar, an. Der Haken: das Inventar wird von Banken bei der Wertermittlung und Zinskalkulation –und bei der Finanzierung insgesamt- nicht berücksichtigt. Grunderwerbsteuer sparen kann so schnell doppelt teuer werden.