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Die Vorteile und Nachteile beim Immobilienerwerb

Wer sich mit dem Gedanken trägt, Wohneigentum zu erwerben, sollte sich vorher über die Vor- und Nachteile von Immobilieneigentum machen.

Kauf einer bereits fertiggestellten Immobilie hat erst einmal verlockende Vorteile:

  • Man kann sehen und anfassen, was man kauft und muss es sich nicht anhand von Prospekten vorstellen können
  • es besteht kein Fertigstellungsrisiko wie beim Neubau (z.B. bei Insolvenz des Bauunternehmens oder Schlechtwetterperioden)
  • die Bauphase entfällt und das Haus kann unter Umständen früher bezogen werden als ein vergleichbarer Neubau
  • in bestimmten Wohnlagen in Großstädten herrscht Mangel an Baugrundstücken; der Erwerb eines Altbaus ist oft die einzige Möglichkeit, überhaupt in bestimmten Stadtteilen o.ä. wohnen zu können
  • das Wohnumfeld ist in der Regel gewachsen (z.B. im Gegensatz zu den typischen Neubaugebieten in Großstadtnähe)
  • bei Altbauten sind die Grundstücke oftmals großzügiger/größer als bei Neubauten in typischen Neubaugebieten

Der Kauf einer “gebrauchten” Immobilie hat aber auch Nachteile und Risiken:

  • man muss das Haus so kaufen wie es ist; Änderungen beim Grundriss, der Raumnutzung usw. sind oft nur mir entsprechenden Umbaumaßnahmen möglich
  • es bestehen unter Umständen offene oder versteckte Baumängel, daher sollte man spätestens bei der zweiten Besichtigung einen Fachmann mitnehmen, der solche Mängel erkennen kann
  • in vielen Altbauten wurden gesundheitsschädliche oder zumindest bedenkliche Baustoffe verwendet, z.B. Holzschutzmittel, Dämmstoffe usw.; hier ist ein baubiologischen Gutachten hilfreich
  • die Haustechnik (Elektro/Wasser/Heizung) entsprechen ggf. nicht mehr dem neuesten Stand der Technik und müssen unter Umständen saniert oder komplett ausgetauscht werden
  • bei älteren Häusern ist es durchaus möglich, dass An-/Um- und Ausbauten ohne entsprechende Baugenehmigung erfolgt sind. Dies kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass z.B. der Dachgeschossausbau oder ein Anbau “zurückgebaut” (= wieder abgerissen) werden muss (einen “Bestandsschutz” gibt es nämlich nicht!!)

Übrigens: Immobilienmakler sind nicht verpflichtet, die Angaben im Expose nachzuprüfen, wenn diese Angaben vom Verkäufer der Immobilie übernommen wurden und dies im Expose deutlich hervorgehoben wird (gem. Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 26.09.2001 - AZ 7U-3/01).

Wer bei dem Erwerb einer Immobilie keine unnötigen Risiken eingehen will, sollte das Haus auf jeden Fall gründlich besichtigen und sich z.B. entsprechende Baugenehmigungen vorlegen lassen oder diese beim zuständigen Bauamt einsehen. Wer ganz sicher gehen will, nimmt spätestens zum zweiten Besichtigungstermin einen Bausachverständigen mit. Dieser entdeckt auch behelfsmäßig kaschierte Baumängel. Unseren Kunden stellen wir gerne entsprechende Adressen von guten und günstigen Sachverständigen zur Verfügung.

Neben den oben genannten Punkten gibt es noch eine Reihe weiterer Dinge, die Sie beim Kauf und der Finanzierung einer Immobilien beachten sollten. Weitere Informationen hierzu bekommen Sie kostenlos und unverbindlich bei Ihrem Baufinanzierungsexperten vor Ort.