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Notarieller Kaufvertrag: Kaufvertragsentwurf muss 14 Tage vor Beurkundung vorliegen?!

Spätestens sei dem 01.10.2013 sind Notare verpflichtet, Kauf- und Verkaufsinteressenten einen Kaufvertragsentwurf zur Verfügung zu stellen. Dieser Kaufvertragsentwurf muss der Notar mindestens 14 Tages vor dem eigentlichen Beurkundungstermin zustellen (beispielsweise per E-Mail). Diese Frist soll vor allem potentielle Käufer vor übereilten Unterschriften unter einen Immobilienkaufvertrag schützen.

Unter bestimmten Voraussetzungen können Notare bzw. Käufer und Verkäufer auch auf diese 14-Tage-Regelung verzichten und kurzfristig einen Kaufvertrag beurkunden. Dies ist beispielsweise möglich, wenn:

  • Käufer und Verkäufer reine Privatpersonen (Verbraucher) sind
  • Käufer und Verkäufer Vollkaufleute oder Unternehmen sind (inkl. Landwirte)
  • der Käufer über entsprechendes Vorwissen und Erfahrungen verfügt (weil er beispielsweise schon Immobilien besitzt bzw. erworben hat)
  • der Nachfragedruck bei der Immobilie so groß ist, dass die Gefahr besteht, dass die Immobilie an einen Dritten verkauft wird

Notare dürften sich bei der Beurteilung des Wissens und der Erfahrungen eines Kaufinteressenten schwer tun. Gleiches gilt für den Nachfragedruck. Da Notare grundsätzlich sehr sensibel auf das Thema Haftung reagieren, dürften sie im Zweifelsfall sehr auf Nummer sicher gehen und auf Einhaltung der 14-Tage-Frist bestehen.

Besonders sinnvoll ist die 14-Tage-Frist vor allem beim Kauf von Bauträgerimmobilien, insbesondere wenn sich diese noch im Bau befinden. Hier beinhalten die notariellen Kaufverträge nämlich in der Regel auch den Bauwerkvertrag, die Baubeschreibung usw. Daher sollte man derartige Verträge ganz besonders von einem Fachmann (Fachanwalt) prüfen lassen.

Wer eine gebrauchte Immobilie direkt vom Eigentümer und bisherigem Bewohner der Immobilie erwirbt, kann in der Regal auf die 14 Tage “Vorlauf” verzichten. Trotzdem sollte man den Kaufvertrag auch in diesen Fällen prüfen lassen und vor Beurkundung die Immobilie von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen lassen. Da man einen Kaufvertrag auch nie ohne schriftliche Finanzierungszusage einer Bank abschließen sollte, muss man auch die Bearbeitungszeiten bei den Banken im Blick behalten.

Auf keinen Fall sollte man sich von Immobilienvertrieben oder Immobilienmakler zu eier voreiligen Vertragsunterschrift antreiben lassen. Wir machen jeden Tag die Erfahrung, dass “die 10 anderen Interessenten, die schon Schlange stehen” meist reines Wunschdenken des Maklers sind.

Unseren Kunden sind wir bei der Prüfung von Kauf- und Bauverträgen gerne behilflich. Außerdem können wir Ihnen Adressen von Immobiliensachverständigen und Baubetreuern geben, die Ihre Wunschimmobilien nochmal genau unter die Lupe nehmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema bekommen Sie kostenlos und unverbindlich bei einem unserer Baufinanzierungsexperten vor Ort.