Immobilienkauf: häufige Fragen und unsere Antworten (FAQ)
Bitte beachten Sie, dass alle Fragen bzw. Antworten zu rechtlichen Aspekten beim Immobilienkauf keine Rechtsberatung darstellen und eine solche auch nicht ersetzen können. Bei individuellen Fragen und rechtlichen Problemen empfiehlt es sich immer, einen erfahrenen Fachanwalt oder Notar auszusuchen, denn oftmals entscheiden kleinste individuelle Details, wer im Streifall Recht hat und Recht bekommt.
Die häufigsten Fragen:
- Wie viel Eigenkapital braucht man für den Kauf einer gebrauchten Immobilie?
- Kann man als Kaufinteressent Schadensersatz verlangen, wenn der Immobilienkauf im letzten Augenblick scheitert?
- Gibt es beim Immobilienkauf eine Garantie oder ein Rückgaberecht?
- Braucht man für die Finanzierung ein Wertgutachten?
- Ab wann muß man die Darlehensraten für die gekaufte Immobilie zahlen?
Wie viel Eigenkapital braucht man für den Kauf einer gebrauchten Immobilie?
Streng genommen braucht man gar kein Eigenkapital, um eine gebrauchte Immobilie zu akufen bzw. zu finanzieren. Es ist durchaus möglich, eine Immobilie inkl. der Erwerbsnebenkosten zu finanzieren. Allerdings machen da nur wenige Banken mit. Ob das zudem sinnvoll ist, ist wieder eine andere Frage, denn eine sog. Vollfinanzierung ist verhältnismäßig teuer.
Wir empfehlen, mindestens die Erwerbsnebenkosten mit Eigenkapital zu zahlen und max. 100% des Kaufpreises zu finanzieren. Je nach Lage der Immobilie und den weiteren Rahmenbedingungen kann auch ein höherer Eigenkapitaleinsatz sinnvoll sein, beispielsweise um öffentliche Fördermittel in Anspruch nehmen zu können.
Kann man als Kaufinteressent Schadensersatz verlangen, wenn der Immobilienkauf im letzten Augenblick scheitert?
Eigentlich war alles klar, aber dann wollte der Eigentümer nicht mehr verkaufen? In bestimmten Fällen kann dann der Kaufinteressent Schadensersatz verlangen. Das wäre beispielsweise der Fall, wenn der Eigentümer von Anfang an gar nicht verkaufen wollte oder die Verkaufsverhandlungen nur ein Test waren, um den Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Das Problem: das muss man dem dem Eigentümer nachweisen und das dürfte schwierig werden.
Gibt es beim Immobilienkauf eine Garantie oder ein Rückgaberecht?
Bei Immobilien gilt grundsätzlich: gekauft wie besehen. Ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht wie bei Haustürgeschäften gibt es bei einem Immobilienkauf nicht. Weil dies so ist, ist der Kauf und Verkauf einer Immobilie auch nur über einen notariellen Kaufvertrag möglich. Auch eine Garantie gibt es, zumindest bei Altbauten, nicht. Sollte sich aber beispielsweise nach Einzug in die Immobilie herausstellen, dass der Vorbesitzer wesentliche Mängel verschwiegen hat, kann unter Umständen Schadensersatz verlangt oder sogar der Kaufvertrag rückgängig gemacht werden.
Braucht man für die Finanzierung ein Wertgutachten?
Wer eine gebrauchte Immobilie kaufen will, braucht für die Finanzierung in der Regel kein Wertgutachten. Banken (und auch alle anderen Darlehensgeber) ermitteln selbst den Wert der Immobilie. Dies wird meist der Kaufpreis (“Verkehrswert”) sein, wenn dieser ortsüblich und angemessen ist. Ein Wertgutachten kann in Ausnahmefällen hilfreich sein, wenn beispielsweise die Immobilie innerhalb der Familie zu einem deutlich günstigerem Preis verkauft wird.
Trotzdem sollte man als Kaufinteressent bei der Besichtigung durch einen Gutachter diesen auch um eine Einschätzung des Kaufpreises bitten. Das schützt einen vor überzogenen Kaufpreisforderungen. Eine solche Einschätzung ist zudem deutlich günstiger als ein “gerichtsfähiges Wertgutachten”.
Banken sind verpflichtet, bei einem Darlehensbetrag größer 600.000 Euro (sog. "Kleindarlehensgrenze") ein Wertgutachten zu erstellen. Dieses ist aber nur für den internen Gebrauch für die Bank, die auch die Kosten dafür trägt.
Ab wann muß man die Darlehensraten für die gekaufte Immobilie zahlen?
Die Raten für ein Darlehen müssen immer erst gezahlt werden, wenn das Darlehen auch tatsächlich ausgezahlt wurde (um beispielsweise den Kaufpreis der Immobilie zu zahlen). Und der Kaufpreis wiederum ist erst zum vereinbarten Übergabetermin fällig. Wer also noch zur Miete wohnt und eine Doppelbelastung vermeiden möchte, legt den Übergabetermin so, dass er mit der Kündigungsfrist der alten Wohnung übereinstimmt.
Weitere Antworten auf Ihre Fragen bekommen Sie kostenlos und unverbindlich bei einem unserer Baufinanzierungsexperten vor Ort.