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So wird der Austausch von Öl- und Gasheizungen ab 2024 gefördert!

Wer seine Öl- oder Gasheizung gegen eine "alternative" Heizung (beispielsweise eine Wärmepumpe) austauschen will, muss dafür einigermaßen tief in die Tasche greifen. Allerdings fördert der Bund den Heizungstausch seit dem 01.01.2024 mit vergleichsweise hohen Zuschüssen. Trotzdem amortisiert sich der Heizungstausch- auch unter Berücksichtigung der möglichen Heizkostenersparnis inkl. steigender CO2-Steuer- erst nach vielen Jahren. Für viele Besitzer von Altbauten macht es aber durchaus Sinn, dieses Jahr auf alternative Heizquellen umzusteigen, auch wenn man anfangs ggf. noch drauflegt.

Förderung Heizungsaustausch Fördermittel Bund 2024 DALLE 2024 02 02 08.01.11 2

Wer glaubt, dass der Austausch einer Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe einen sofortigen und  spürbaren Effekt bei der Heizkostenrechnung zur Folge hat, irrt häufig. Gerade bei Wohngeäuden, die jünger sind als ca. 30 Jahre, ist die Kostenersparnis zunächst minimal. Bei einem Standardeinfamilienhaus Baujahr Anfang der 90er sprechen wir hier über ca. 10 Euro monatlich. Damit kann man kaum jemanden motivieren, ca. 10.000 Euro aus eigener Tasche zu investieren. Aber wie so häufig im Leben: das dicke Ende kommt später!

Wie fördert der Bund jetzt eigentlich den Heizungstausch?

Fördermittel erhalten Sie, wenn Sie ihre alte Öl- oder Gasheizung durch nachfolgende Heiztechniken ersetzen:

  • Wärmepumpe
  • Biomasseheizung
  • Solarthermie
  • Brennstoffzellenheizung
  • Wasserstofffähige Heizung
  • Wärmenetz-Anschluss (beispielsweise ein sog. Nahwärmenetz)
  • Gebäudenetz-Anschluss

Bei einem Einfamilienhaus sind folgende Zuschüsse möglich:

  • Maximale geförderte Kosten: 30.000 Euro
  • Basiszuschuss: 30%
  • Geschwindigkeitsbonus: 20%
  • Einkommensbonus: 30%
  • Effizienzbonus (Wärmepumpe): 5%

Insgesamt käme man so in Summe auf 85% der Kosten. Allerdings ist der maximale Zuschuss auf 70% gedeckelt. Bei Gesamtkosten von 30.000 Euro beträgt der max. Zuschuss somit 21.000 Euro. Es verbleibt ein Eigenanteil von 9.000 Euro. Hinzu käme ggf. noch ein Zuschuss für eine Biomasse-Heizung in Höhe von 2.500 Euro.

Die Zuschüsse können ab dem ca. 27.02.2024 über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online gestellt werden.

Zu dem Zuschuss kann ggf. noch ein sog. Ergänzungskredit der KfW kommen (max. 120.000 Euro je Wohneinheit).

Bei Mehrfamilienhäusern reduzieren sich die maximal geförderten Kosten ja nach Anzahl der Wohnungen:

  • 1. WE: 30.000 Euro
  • 2.-6. WE: jeweils 15.000 Euro
  • ab 7. WE: 8.000 Euro

Was taugt die neue Heizungsförderung?

Zunächst muss man sagen, dass die Kostenobergrenze von 30.000 Euro sehr nah an der Realität ist. Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten diverse Modernisierungsfahrpläne vor allem für Ein- und Zweifamlienhäuser bundesweit erstellt. Dabei lagen die Kosten für den reinen Heizungsaustausch meist knapp unter den 30.000 Euro. Insoweit macht diese Kostenobergrenze Sinn und ist auch realistisch.

Wenn man dann die Zuschüssen von den Kosten abzieht, liegt der Eigenanteil in etwa bei den Kosten für eine komplett neue Öl- oder Gasheizung. Etwas kniffeliger wird es, wenn es mit dem reinen Heizungstausch nicht getan ist und weitere Arbeiten (z.B. Austausch von Heizkörpern) notwendig sind. Da muss man dann genau schauen, ob bzw. in welchem Maß solche Maßnahmen auch zu einem geringeren Energieverbrauch führen.

Das dicke Ende kommt zum Schluß!

Interessant wird das Thema Heizungstausch, wenn man mal etwas in die Zukunft schaut. Dazu braucht es nicht unbedingt eine Glaskugel und auch Diskussionen um steigende Energiekosten, CO2-Steuern usw. kann man sich weitestgehend sparen. Wenn Ihre Öl- oder Gasheizung älter als 30 Jahre ist, wird die in dem kommenden Jahren wahrscheinlich den Geist aufgeben. In dem Fall müssten Sie dann eine komplett neue Heizung einbauen - und sie bezahlen. Ob eine neue Heizung (dann nicht mehr Öl- oder Gas) noch gefördert wird, weiß niemand. Insoweit macht es unbedingt Sinn, die aktuelle Förderung mitzunehmen. Wenn wir den verbleibenden Eigenanteil über beispielsweise ein sog. Blankodarlehen finanzieren, ist Ihre Mehrbelastung minimal (unter 50 Euro mtl.).

Gerade Besitzer(innen) von Ein-/Zweifamilienhäusern, die bis zu ca. 30 Jahre alt sind, sollten die Chance nutzen und ihre alte Öl-oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe austauschen. Aber auch bei älteren Baujahren macht das Sinn, wenn sich die ggf. zusätzlichen Maßnahmen/Kosten in einem gewissen Rahmen bewegen (ist auch abhängig von aktuellen Energieverbrauch).

Nicht zu vernachlässigen ist auch die Wertsteigerung oder zumindest der Werterhalt Ihrer Immobilie. Allein der Heizungstausch kann die Energieeffizienzklasse Ihrer Immobilie deutlich verbessern (z.B. bei einem Einfamilienhaus Baujahr 1992 von G auf B!). Berücksichtigt man auch diesen Aspekt in der Wirtschaftlichkeitsrechnung, kommt man um den Austausch der alten Heizung nicht mehr drumherum.

Ihr

Olaf Varlemann

Baufinanzierungsberater

Zertifizierter Modernisierungs- und Fördermittelberater

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