Förderung für klimafreundliche Neubauten (KFN) 297 und 298
Nachhaltiges und energieeffizientes Bauen ist mehr als ein Trend – es ist eine Investition in die Zukunft unseres Planeten und in den langfristigen Wert Ihrer Immobilie. Um diesen wichtigen Schritt zu erleichtern, bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit den Programmen "Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)" eine attraktive finanzielle Unterstützung. Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesen Förderkrediten und zeigt Ihnen, wie Sie von den zinsgünstigen Darlehen für Ihr Bauvorhaben profitieren können.
2. Was wird gefördert?
Die KfW fördert den Neubau sowie den Erstkauf (Kauf bis 1 Jahr nach Fertigstellung) von klimafreundlichen Wohngebäuden und Eigentumswohnungen in Deutschland. Die Förderung ist in zwei Stufen gegliedert, die sich in ihren Anforderungen und der maximalen Kredithöhe unterscheiden.
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Förderstufe |
Anforderungen |
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1. Klimafreundliches Wohngebäude |
Erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40 und erfüllt die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“. Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt (Bestätigung durch einen Experten für Energieeffizienz erforderlich) |
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2. Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG |
Erreicht die Effizienzhaus-Stufe 40 und erfüllt die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder „Premium“ (QNG-PREMIUM), bestätigt durch ein Nachhaltigkeitszertifikat. Wird nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt (Bestätigung durch Experten für Energieeffizienz und Berater für Nachhaltigkeit erforderlich). |
Ein entscheidender Vorteil, den viele Bauherren übersehen: Der Förderkredit deckt nicht nur die reinen Baukosten ab. Die KfW fördert den gesamten Prozess. Das bedeutet, auch die Kosten für die Planung und die unverzichtbare Baubegleitung durch Energieeffizienz- und Nachhaltigkeitsexperten sowie die Gebühren für die Nachhaltigkeitszertifizierung können mitfinanziert werden.
Was wird nicht gefördert?
Bestimmte Vorhaben sind von der Förderung explizit ausgeschlossen:
- Umschuldungen bestehender Kredite
- Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben
- Der Kauf eines Grundstücks
3. Wer wird gefördert?
Die Förderung ist für alle zugänglich, die in klimafreundliche Neubauten investieren. Der Kreis der Antragsberechtigten ist bewusst breit gefasst und umfasst unter anderem:
- Privatpersonen (z.B. Eigentümer)
- Unternehmen und Freiberufler
- Vermieter und Wohneigentumsgemeinschaften
- Juristische Personen wie Wohnungsbaugenossenschaften
- Soziale Organisationen und Vereine
4. Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Kredits. Die maximale Höhe richtet sich nach der erreichten Förderstufe Ihres Bauvorhabens.
- Bis zu 100.000 Euro je Wohnung für die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude".
- Bis zu 150.000 Euro je Wohnung für die Stufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG".
Die Kredite bieten flexible Konditionen mit Laufzeiten von bis zu 35 Jahren und einer Zinsbindung von bis zu 10 Jahren, was Ihnen langfristige Planungssicherheit gibt. Ein besonderer Vorteil zur Schonung Ihrer Liquidität in der Bauphase ist die tilgungsfreie Anlaufzeit. Je nach gewählter Laufzeit können Sie in den ersten 1 bis 5 Jahren nur die Zinsen zahlen und beginnen erst danach mit der eigentlichen Tilgung. Das entlastet Ihr Budget in einer Zeit, in der jeder Euro zählt – ein strategischer Hebel, den wir bei der Planung Ihrer Finanzierung gezielt für Sie einsetzen.
5. Was ist unbedingt zu beachten?
Für eine erfolgreiche Beantragung müssen einige wesentliche Regeln eingehalten werden. Die folgenden Punkte sind entscheidend für den Erfolg Ihres Antrags.
Der richtige Zeitpunkt:
- Der Antrag muss vor dem Abschluss von Liefer-, Leistungs- oder Kaufverträgen bei einem Finanzierungspartner (z.B. Ihrer Bank) gestellt werden.
- Planungs- und Beratungsleistungen können Sie bereits vor dem Antrag in Anspruch nehmen.
- Ein Baubeginn vor der offiziellen KfW-Zusage erfolgt auf Ihr eigenes finanzielles Risiko.
- Expertentipp: Es gibt eine wichtige Ausnahme! Sie können Verträge bereits vor der Antragsstellung unterzeichnen, wenn diese eine sogenannte aufschiebende Bedingung (Auflösungsklausel) enthalten, die den Vertrag an die KfW-Zusage koppelt. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, sich frühzeitig Konditionen von Baufirmen zu sichern, ohne die Förderung zu gefährden.
Experten sind Pflicht:
- Ein Experte für Energieeffizienz ist für die Planung, die fachgerechte Baubegleitung und die Erstellung der notwendigen "Bestätigung zum Antrag" (BzA) immer erforderlich. Im Rahmen dieser Planung erstellt der Experte auch die geforderte Lebenszyklusanalyse (LCA), um die Nachhaltigkeit Ihres Gebäudes nachzuweisen.
- Für die höhere Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG" wird zusätzlich ein Berater für Nachhaltigkeit benötigt, der die Einhaltung der QNG-Kriterien bestätigt.
Kein Rechtsanspruch:
- Es ist wichtig zu wissen, dass kein Rechtsanspruch auf die Fördermittel besteht. Die Vergabe ist abhängig von der Verfügbarkeit der hierfür vorgesehenen Bundesmittel.
6. Der Baufi-Nord Vorteil: Ihr Experte für die KfW-Förderung
Der Weg zur KfW-Förderung kann komplex sein: technische Anforderungen müssen erfüllt, Experten koordiniert und Antragsfristen eingehalten werden. Eine professionelle und erfahrene Beratung ist hier der Schlüssel zum Erfolg, um Fehler zu vermeiden und die maximalen Vorteile für Ihr Projekt zu sichern.
Die Beraterinnen und Berater von Baufi-Nord sind auf KfW-Förderprogramme spezialisiert und führen Sie sicher durch den gesamten Prozess. Wir helfen Ihnen nicht nur bei der Antragstellung, sondern integrieren die Fördermittel optimal in Ihre Gesamtfinanzierung. Ein besonderer Vorteil: KfW-Programme können über Landesförderinstitute durchgeleitet werden und als Eigenkapitalersatz dienen. Eine Strategie, die wir bei Baufi-Nord beherrschen, um für Sie deutlich bessere Zinskonditionen bei der Hauptfinanzierung zu sichern. Genau bei solchen strategischen Feinheiten macht sich die Expertise unserer Beraterinnen und Berater für Sie bezahlt.
7. Fazit und Ihr nächster Schritt
Mit den KfW-Programmen 297/298 sichern Sie sich nicht nur unschlagbar günstige Zinsen für Ihren Neubau, sondern investieren auch in niedrigere Energiekosten und einen höheren Wiederverkaufswert für die Zukunft. Sie senken Ihre Finanzierungslast und tragen aktiv zum Klimaschutz bei.
Planen Sie einen Neubau und möchten von staatlicher Förderung profitieren? Nehmen Sie Kontakt mit den Finanzierungsexperten von Baufi-Nord auf. Wir prüfen Ihr Vorhaben, loten Ihre individuellen Fördermöglichkeiten aus und erstellen ein maßgeschneidertes Finanzierungskonzept für Sie.
