Förderung von Wohneigentum in Bayern 2021
Nachfolgend haben wir die Förderbedingungen für die Bauförderung in Bayern auf die wesentlichsten Punkte zusammengefasst.
1. Was wird in Bayern gefördert?
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (inkl. Reihenhaus oder Doppelhaushälfte)
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung (gefördert werden hierbei sowohl Erstbezug als auch gebrauchte Immobilien)
- Zweifamilienhäuser, bei denen eine Wohnung selbst genutzt und eine Wohnung vermietet werden, können eingeschränkt gefördert werden
- es müssen bestimmte Kostenobergrenzen eingehalten werden
2. Wer wird in Bayern gefördert?
- grundsätzlich alle Haushalte, allerdings werden Haushalte mit mind. 2 Kindern oder mit behinderten Familienangehörigen bevorzugt
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden
3. Wie wird in Bayern gefördert?
- Durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
4. Wie hoch wird in Bayern gefördert?
- bis ca. 30 % bzw. 40 % der förderfähigen Kosten (je nach Förderprogramm und Vorhaben)
- Je Kind, das im Haushalt lebt, gibt es eine einmalige Prämie von 2.500 Euro
- das Land Bayern will zudem das neue Baukindergeld aufstocken (300 Euro pro Jahr und Kind extra) sowie eine einmalige Prämie auch für Haushalte ohne Kinder einführen (einmalig 10.000 Euro)
5. Was ist besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
- Fördermittel werden bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)
Beratung
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Baufinanzierungsexperten in Bayern