Förderung von Wohneigentum in Bayern 2023
Nachfolgend haben wir die Förderbedingungen für die Bauförderung in Bayern auf die wesentlichsten Punkte zusammengefasst.
Autor: Alexander Solya
1. Was wird in Bayern gefördert?
- Neubau eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Kauf eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung
- Erweiterung und Veränderung von bestehendem Wohnraum, der selbstgenutzt wird.
2. Wer wird in Bayern gefördert?
- Familien mit niedrigem bis durchschnittlichem Einkommen
- Alleinerziehende
3. Wie wird in Bayern gefördert?
- Die Förderung erfolgt auf Darlehensbasis!
- Annuitätendarlehen
• Zinsbindung: 10 - 30 Jahre
• Zinssatz: ab 0,50 % Sollzins p. a. (effektiv 0,56 %)
• Verwaltungskostenbeitrag: 2,0 % einmalig im Wohnungsbauprogramm, dieser ist in den ersten zwei Jahren zu entrichten (keine Verwaltungskosten im Zinsverbilligungsprogramm)
- Tilgung: 2 % p. a. ab dem 2. Jahr der Darlehenslaufzeit
4. Wie hoch wird in Bayern gefördert?
Bayerisches Wohnungsbauprogramm:
- Der Darlehensbetrag darf beim Bau und Ersterwerb höchstens 30 % und beim Zweiterwerb höchstens 40 % der förderfähigen Gesamtkosten betragen.
Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm:
Der Darlehensnennbetrag darf ein Drittel der förderfähigen Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums nicht überschreiten.
Zuschuss (nur Wohnungsbauprogramm):
Haushalte mit Kindern im Sinn des § 32 Abs. 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erhalten einen unverzinslichen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 Euro je Kind; das Gleiche gilt, wenn die Geburt eines Kindes oder mehrerer Kinder aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Förderentscheidung zu erwarten ist.
Darüberhinaus erhalten Sie einen die Darlehensförderung ergänzenden Zuschuss in Höhe von 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 50.000,00 Euro, • beim Erwerb von vorhandenem Wohnraum (Zweiterwerb). Dies gilt auch, wenn das erworbene Gebäude durch einen Neubau ersetzt wird.
5. Was ist besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
- Fördermittel werden bei den Landratsämtern oder Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte beantragt (dabei helfen wir Ihnen gerne!)
- Es sind bestimmte Einkommensgrenzen einzuhalten!
- Es muss Eigenkapital (ggf. auch in Form von Eigenleistungen) i.H.v. mind. 20% der Gesamtkosten eingebracht werden!
Beratung
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen und helfen Ihnen auch bei der Beantragung von Fördermitteln- Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Baufinanzierungsexperten in Bayern