Förderung von Wohneigentum in NRW 2019
Seit 2013 hat die Landesregierung eine deutliche Kürzung der Fördermittel vorgenommen. Dies wird mit den niedrigen Zinsen für Bankfinanzierungen begründet, die eine Förderung durch das Land -angeblich- überwiegend überflüssig machen soll. Abgesehen von der Mittelkürzung insgesamt, erfolgt eine Förderung nur noch in bestimmten Regionen (in Städten und Gemeinden “mit hohem oder überduchschnittlichem Bedarfsniveau”).
1. Was wird gefördert?
- der Neubau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen
- der Ersterwerb schlüsselfertiger selbstgenutzter Eigenheime oder Eigentumswohnungen vom Bauträger
- Ausbau und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
- Modernisierung von Wohnraum (sowohl für Selbstnutzer als auch Vermieter)
2. Wer wird gefördert?
Alle Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten und:
- mindestens ein Kind haben oder
- zu denen ein schwerbehinderter Angehöriger (Grad der Behinderung mindestens 50) gehört. Hierbei kann es sich auch um einen Einpersonenhaushalt handeln
Zudem werden Vermieter gefördert (Wohnraummodernisierung)
3. Wie wird gefördert?
- durch zinsgünstige Darlehen (inkl. Tilgungszuschuss)
4. Wie hoch wird gefördert?
- je nach Lage der Immobilie kann die Förderung für beispielsweise eine Familie mit 2 Kindern bis zu 100.000 Euro betragen (hängt von der genauen Lage der Immobilie ab)
- Neubau und Kauf einer bestehenden/fertigstellten Immobilie werden unterschiedlich hoch gefördert
5. Was ist besonders zu beachten?
- Anträge müssen vor Kauf oder Baubeginn gestellt werden
- es sind Eigenmittel in Höhe von mind. 15% der Gesamtkosten erforderlich (mindestens die Hälfte davon müssen Barmittel oder der Wert des unbelasteten Baugrundstücks sein); diese Regelung gilt nicht bei der Förderung von Schwerbehinderten
Beratung
Im Rahmen der Gesamtfinanzierung (“aus einer Hand”) besprechen wir gerne auch die Fördermöglichkeiten mit Ihnen. Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin mit einem unserer Kooperationspartner in Nordrhein-Westfalen-Westfalen . Die Fördermittel müssen unter Umständen im Rahmen der Gesamtfinanzierung zwischenfinanziert werden. Allein deshalb braucht es schon eine solide Beratung.
Unser Experte für Fördermittel in NRW:
Klaus Schlichtinger
Büro Gelsenkirchen
Telefon: (0 209) 40 84 84 8
Mobil: (0 173) 97 27 171
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Wenn Sie Fragen ausschließlich zu den Fördermitteln des Landes NRW haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Landesförderinstitut:
NRW Bank (Servicecenter)
Telefon: +49 211 91741 - 4500
Telefax: +49 211 91741 - 1800
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