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Förderung von Wohneigentum in NRW

Der Wunsch nach den eigenen vier Wänden ist für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen ein zentraler Lebensplan. Ob ein Haus im Grünen für die Familie oder eine Eigentumswohnung in der Stadt – der Weg dorthin ist oft mit erheblichen finanziellen Anstrengungen verbunden. Eine wertvolle Unterstützung auf diesem Weg bieten die Förderprogramme der NRW.BANK, die speziell darauf ausgelegt sind, den Bau, Erwerb und die Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum zu erleichtern. Doch wer genau profitiert von diesen Förderungen und was muss man beachten?

Update: 04.11.2025

1. Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Privatpersonen und Familien, die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die NRW.BANK bietet hierfür verschiedene Programme an, von denen zwei für angehende Eigentümer besonders relevant sind:

  • NRW.BANK.Wohneigentum
  • NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen.

Diese Programme,  greifen für viele Familien auf die Mittel der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW zurück. Daher sind die Förderkredite oft an die Einkommensgrenzen dieser öffentlichen Förderung geknüpft, die in die Einkommensgruppen A und B unterteilt sind.

Für das Programm NRW.BANK.Wohneigentum gelten folgende Einkommensgrenzen:

Haushaltsart

Maximales zu versteuerndes Jahreseinkommen

Einpersonenhaushalt

75.000 €

Mehrpersonenhaushalt

100.000 €

Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes im Haushalt lebende Kind, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, um 20.000 €.

Ein entscheidender Punkt, den viele übersehen: Das zu versteuernde Haushaltseinkommen ist der Durchschnitt der zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang gemäß Einkommensteuerbescheid.

Für das Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen sind grundsätzlich alle Privatpersonen antragsberechtigt, die Wohneigentum zur Selbstnutzung nachhaltig bauen, sanieren oder erwerben möchten.

Die öffentliche Wohnraumförderung des Landes NRW, deren Mittel oft über die NRW.BANK-Kredite zugänglich gemacht werden, teilt anspruchsberechtigte Haushalte in die Einkommensgruppen A und B ein. Gruppe A umfasst Haushalte mit niedrigerem Einkommen, während Gruppe B Haushalte fördert, deren Einkommen die Grenzen der Gruppe A um bis zu 40 % übersteigt.

2. Was wird gefördert?

Die Förderprogramme unterstützen eine breite Palette an Vorhaben rund um das selbstgenutzte Wohneigentum. Entscheidend ist, dass der Investitionsort in Nordrhein-Westfalen liegt.

Förderfähige Vorhaben im Programm NRW.BANK.Wohneigentum:

  • Bau von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung
  • Anschlussfinanzierung für bestehende Immobilienkredite zur Finanzierung des Restkapitals

Der Begriff der Selbstnutzung ist dabei klar definiert: Er umfasst den Selbstbezug des Objekts oder die unentgeltliche Überlassung an Angehörige gemäß § 15 der Abgabenordnung (AO).

Das Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen legt den Fokus auf ökologische Aspekte. Es fördert den Neubau, die Sanierung oder den Ersterwerb von nachhaltigem Wohneigentum. Eine zentrale Voraussetzung hierfür ist, dass bereits eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), des Programms Klimafreundlicher Neubau (KFN) oder Wohneigentum für Familien (WEF) beantragt wurde oder ein anerkanntes Nachhaltigkeitszertifikat vorliegt.

Was wird nicht gefördert?

Hier ist Vorsicht geboten, denn bestimmte Investitionen sind von der Förderung explizit ausgeschlossen.

Grundsätzlich ausgeschlossen (beide Programme):

  • Möbel, Hausrat und andere bewegliche Einrichtungsgegenstände
  • Ferien- und Freizeitobjekte
  • Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben
  • Umschuldungen (außer nachweisliche Zwischenfinanzierungen)

Zusätzlich ausgeschlossen bei NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen:

  • Kosten für Außenanlagen und Grundstücke

3. Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt nicht als direkter Zuschuss, sondern in Form von zinsgünstigen Darlehen, die oft durch Tilgungsnachlässe ergänzt werden.

Im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung wird ein sogenanntes Grunddarlehen vergeben. Dessen maximale Höhe richtet sich nach der Kostenkategorie (K1-K4) der Kommune, in der sich das Objekt befindet, sowie der Einkommensgruppe (A oder B) des Haushalts, wie sie in Abschnitt 1 erläutert wurde.

Kostenkategorie

Grunddarlehen für Einkommensgruppe A

Grunddarlehen für Einkommensgruppe B

K1

100.000 €

59.000 €

K2

115.000 €

69.000 €

K3

148.000 €

88.000 €

K4

184.000 €

110.000 €

Die Kostenkategorie spiegelt die unterschiedlichen Bau- und Grundstückskosten in den verschiedenen Regionen von NRW wider. Kommunen mit sehr hohen Kosten wie Düsseldorf oder Münster fallen in die Kategorie K4, während Regionen mit günstigeren Bedingungen in K1 oder K2 eingestuft sind. So gehört beispielsweise Düsseldorf zur Kostenkategorie K4, was ein höheres Grunddarlehen ermöglicht, während Altena der Kategorie K1 zugeordnet ist.

Dieses Grunddarlehen kann mit verschiedenen Zusatzdarlehen kombiniert werden, um die Finanzierung weiter zu stärken:

  • Familienbonus: 24.000 € für jedes zum Haushalt gehörende Kind oder jede Person mit einer Schwerbehinderung.
  • BEG-Effizienzhaus 40: 30.000 € für Bauvorhaben, die diesen hohen energetischen Standard erfüllen.
  • Barrierefreiheit: 11.500 € für die Neuschaffung oder den Ersterwerb von barrierefreien Objekten.

Besonders vorteilhaft ist hierbei der Tilgungsnachlass von 10 %. Dieser Teilschulderlass reduziert die zurückzuzahlende Darlehenssumme von Anfang an und wird auf das Grunddarlehen und die Zusatzdarlehen für den Familienbonus (Nummer 3.5.3) und für Barrierefreiheit (Nummer 3.5.4) gewährt.

Im Programm NRW.BANK.Nachhaltig Wohnen gibt es keinen festen Höchstbetrag. Hier kann der Finanzierungsanteil bis zu 100 % der Investitionskosten bei einer Sanierung und bis zu 50 % bei einem Neubau betragen.

4. Was ist unbedingt zu beachten?

Um die Fördermittel erfolgreich zu beantragen, sind einige formale Aspekte von entscheidender Bedeutung.

Das Hausbankenverfahren Der Antrag wird nicht direkt bei der NRW.BANK gestellt. Der Weg führt immer über die eigene Hausbank (z.B. Sparkasse, Volksbank oder eine andere Geschäftsbank). Diese prüft das Vorhaben, berät zu den passenden Förderprodukten, stellt gemeinsam mit Ihnen den Antrag und leitet ihn an die NRW.BANK weiter. Die Hausbank ist und bleibt Ihr primärer Ansprechpartner während des gesamten Prozesses.

Der richtige Antragszeitpunkt Das Förderdarlehen muss zwingend vor Vorhabensbeginn beantragt werden. Als "Vorhabensbeginn" gilt bei einem Erwerb bereits der Abschluss des notariellen Kaufvertrags, bei einem Neubau ist es der Baubeginn. Ein entscheidender Punkt, den viele übersehen: Die Antragsfrist ist bereits gewahrt, wenn Sie vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Förderdarlehens geführt haben und Ihre Hausbank dies aktenkundig gemacht hat.

Verpflichtung zur Selbstnutzung Das geförderte Objekt muss für die Dauer der Zinsbindung selbst genutzt werden. Eine Vermietung oder ein Verkauf während dieser Zeit muss der zuständigen Stelle gemeldet werden und kann zu einer Änderung der Zinskonditionen führen.

Kein Rechtsanspruch Es ist wichtig zu wissen, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Förderung besteht. Die Bewilligung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Kombination mit anderen Förderungen Ein großer Vorteil ist, dass die Förderprogramme der NRW.BANK in der Regel mit anderen öffentlichen Mitteln, beispielsweise den Programmen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), kombiniert werden können.

Fazit: Ihr Wegbegleiter zur Traumimmobilie

Die Förderlandschaft in Nordrhein-Westfalen bietet angehenden Immobilieneigentümern wertvolle finanzielle Vorteile. Zinsgünstige Darlehen, attraktive Tilgungsnachlässe und zusätzliche Boni für Familien und nachhaltiges Bauen können die monatliche Belastung spürbar senken und den Traum vom Eigenheim in greifbare Nähe rücken.

Der Prozess, insbesondere das Hausbankenverfahren und die Einhaltung der Fristen, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und fachkundige Beratung. Um sicherzustellen, dass Sie alle Möglichkeiten optimal ausschöpfen und die richtigen Schritte zur richtigen Zeit einleiten, ist eine professionelle Begleitung unerlässlich.

Damit Sie keine Frist versäumen und den maximalen Förderbetrag für Ihr Vorhaben sichern, ist eine professionelle Begleitung entscheidend. Die erfahrenen Beraterinnen und Berater von Baufi-Nord navigieren Sie sicher durch das Hausbankenverfahren, prüfen alle Kombinationsmöglichkeiten und stellen mit Ihnen den Antrag fristgerecht. Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch und machen Sie den wichtigsten Schritt in Richtung Eigenheim.

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(Dieser Beitrag wurd mit Hilfe vom KI erstellt und von uns redaktionell überarbeitet)