Hier finden Sie die Zusammenfassung der Bau- und Wohneigentumsförderung in Sachsen.
1. Was wird in Sachsen-Anhalt gefördert?
- Neubau und Ersterwerb zu selbstgenutzten Eigenheim, Zweifamilienhaus in förderfähig Gemeinden, Städten
- Kauf von selbstgenutzten Bestandsimmobilien ("Altbau")
2. Wer wird in Sachsen-Anhalt gefördert?
- Haushalte mit mindestens 2 Angehörigen bei Neubau oder Erwerb
- jeder Eigentümer bei Modernisierung
3. Wie wird in Sachsen-Anhalt gefördert?
- durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
- durch Tilgungszuschüsse
4. Wie hoch wird in Sachsen-Anhalt gefördert?
Kauf-/Neubaudarlehen bis 100.000 €
- Zuschüsse 800 €/Kind x 5 Jahre bzw. 1.600 €/schwerbeschädigten Kind x 5 Jahre
- Zuschuss 5.000 € je künftig geborenes Kind innerhalb der nächsten 5 Jahre
5. Was ist besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
- es müssen bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden (ausgenommen im "IB Wohneigentumsprogramm")
- Eigenmittel von mindestens 10 % der Gesamtkosten (davon max. 50% in Form von Eigenleistungen)
Was ist besonders zu beachten?
- Anträge müssen vor Kauf oder Baubeginn gestellt werden
Beratung
Im Rahmen der "Gesamtfinanzierung aus einer Hand" besprechen wir auch die Fördermöglichkeiten durch den Bund oder das Land Sachsen-Anhalt. Wenden Sie sich hierzu einfach an einen unserer Kooperationspartner vor Ort.