Förderung von Wohneigentum in Sachsen-Anhalt 2019
Hier finden Sie die Zusammenfassung der Bau- und Wohneigentumsförderung in Sachsen.
1. Was wird in Sachsen-Anhalt gefördert?
- Neubau und Ersterwerb zu selbstgenutzten Eigenheim, Zweifamilienhaus in förderfähig Gemeinden, Städten
- Kauf von selbstgenutzten Immobilien mit umfassend durchzuführender Modernisierung oder als Erstbezug nach umfassender Modernisierung
- Modernisierung, Umbau, Erweiterung von Wohnungen
- Kleinkläranlagen Umrüstung/Ersatzneubau
2. Wer wird in Sachsen-Anhalt gefördert?
- Haushalte mit mindestens 2 Angehörigen bei Neubau oder Erwerb
- jeder Eigentümer bei Modernisierung
3. Wie wird in Sachsen-Anhalt gefördert?
- durch zinsgünstige und nachrangig abzusichernde Darlehen
- durch Tilgungszuschüsse, kombinierbar mit Zuschüssen des Bundes
- durch Modernisierungszuschuss
4. Wie hoch wird in Sachsen-Anhalt gefördert?
Kauf-/Neubaudarlehen bis 65.000 €
- Zuschüsse 800 €/Kind x 5 Jahre bzw. 1.600 €/schwerbeschädigten Kind x 5 Jahre
- Zuschuss 5.000 € je künftig geborenes Kind innerhalb der nächsten 5 Jahre
- ergänzendes Kauf-/Neubaudarlehen 20.000-100.000 €
- Modernisierungsdarlehen 50.000 €/Wohnung
- bis 8.000 €/Wohnung Zuschuss bei Modernisierung bis 50 % der Gesamtkosten
- bis 25.000 € Darlehen für Kleinkläranlagenumrüstung
5. Was ist besonders zu beachten?
- Fördermittelanträge müssen unbedingt vor “Maßnahmenbeginn” (Unterschrift Kauf- und/oder Bauvertrag) gestellt werden
- es müssen Einkommensgrenzen eingehalten werden !
- Eigenmittel von mindestens 15 % der Gesamtkosten zu eigengenutztem Wohnraum
Was ist besonders zu beachten?
- Anträge müssen vor Kauf oder Baubeginn gestellt werden
Beratung
Im Rahmen der "Gesamtfinanzierung aus einer Hand" besprechen wir auch die Fördermöglichkeiten durch den Bund oder das Land Sachsen-Anhalt. Wenden Sie sich hierzu einfach an einen unserer Kooperationspartner vor Ort.