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KfW: Förderstopp für Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (KfW-Programm 455-B)

03.08.2026 Für das KfW-Programm "Barrierereduzierung – Investitionszuschuss" (KfW-Programm 455-B) können keine weiteren Anträge gestellt werden. Die KfW hat einen Förderstopp verhängt, weil die Mittel für dieses Förderprogramm seit dem 30.07.2026 ausgeschöpft sind.

Liegt Ihr Antrag bereits bei der KfW vor, wird er noch bearbeitet. Sind alle Voraus­setzungen für eine Förderung erfüllt, wird es noch eine Zusage seiten der KfW geben. Die Mittel dafür sind reserviert.

Dasselbe gilt für die Auszahlung bereits bewilligter Zuschüsse.  Diese werden ausgezahlt, sobald die Einhaltung der Förder­voraus­setzungen nachgewiesen ist. Für einzelne Maßnahmen gibt es Zuschüsse in Höhe von zehn Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro. Wer sein Haus zum Standard "Altersgerechtes Haus" umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro) von der KfW als einmaligen "verlorenen" Zuschuss.