Mehr Infos
Skip to main content

Bundesrat entscheidet über Ferienhausnutzung

Der Bundesrat wird am 31.03.2017 darüber entscheiden, ob die Vermietung von Ferienwohnungen bzw. Ferienhäusern zukünftig als "nicht störendes Gewerbe" eingestuft wird. Mit dieser Einstufung wäre es möglich, auch Immobilien in allgemeinen Wohngebieten als Feriendomizil zu vermieten. Das ist bislang nicht möglich und wer eine Immobilie in einem allgemeinen Wohngebiet als Ferienwohnung vermietet, muss bislang damit rechnen, dass diese Vermietung von der Stadt bzw. Gemeinde untersagt wird. Städte und Gemeinden könnten dann künftig nur noch in reinen Wohngebieten eine Ferienhausnutzung untersagen (ja, da gibt es feine Unterschiede!).