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Kommt 2019 das Bestellerprinzip auch beim Immobilienkauf?

Die Maklercourtage ist für die meisten Immobilienkäufer ein echtes Ärgernis. Kauf jemand kann nachvollziehen, warum und wofür man die üppigen Vermittlungsprovisionen an Immobilienmakler zahlen soll. Bei der Vermietung von Immobilien gibt es seit 2015 das sog. Bestellerprinzip. Hier müssen seit dem die Vermieter die Courtage an den Makler zahlen und nicht mehr die Mieter. Beim Verkauf gibt es das Bestellerprinzip noch nicht, aber das könnte sich 2019 ändern.

Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz macht in Person von SPD-Ministerin Katarina Barley ernst und erarbeitet gerade den Entwurf für ein Gesetz, mit dem das Bestellerprinzip künftig auch beim Kauf und Verkauf von Immobilien anzuwenden ist. Allerdings sollten Kaufinteressenten nicht zu euphorisch sein. Vom sog. Referentenentwurf bis zum Inkrafttreten eines entsprechendes Gesetzes ist es ein langer Weg. Zudem ist nicht sicher, dass das Gesetz innerhalb der Regierungskoalition auf breite Zustimmung trifft. CDU und CSU sind erfahrungsgemäß wenig begeistert vom Bestellerprinzip.

Kaufnebenkosten

Mit Umsetzung des Bestellerprinzips wird es für die meisten Immobilienmakler eng. Die Verkäufer von Immobilien haben - anders als die Käufer- durchaus die Möglichkeit, die Courtagen und Provisionen zu verhandeln. In letzter Konsequenz dürften viele Immobilienmakler ihren Job entgültig an den Nagel hängen.

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