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Grundsteuerreform: Bund und Länder einigen sich (fast) auf die Eckpunkte

01.02.2019: Bund und Länder haben sich auenscheinlich auf die wesentlichen Eckepunkte der Grundsteuerreform geeinigt. Nur Bayern schießt quer und beharrt auf seinem eigenen Berechnungsmodell.

Die Methode für die Berechnung der GrunderwerbsteuSchild Grundsteuerner muss reformiert werden. Das gibt ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem April 2018 vor.  Das Gericht hatte geurteilt, dass das aktuelle Berechnungsmodell, das auf den sog. Einheitswerten beruht völlig veraltet und ungerecht sei. Die Berechnungsmethode muss jetzt bis Ende 2019 angepasst werden.

Die Bundesrgeierung und die Bundesländer sollen sich jetzt auf die wesentliche Eckpunkte der Grundsteuerreform geeinigt haben. Dabei sollen die Grundstückswerte, das Alter von Gebäuden und die durchschnittlichen Mietkosten als Grundlage für die Berechnung herangezogen werden. Wie das im Detail aussehen soll, ist allerdings noch offen.

Das Bundesland Bayern sieht das ein wenig anders und will eine Neuberechnung allein auf Basis der Grundstücks- und Gebäudeflächen.