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Stadt Lübeck verbietet Ferienwohnungen in der Altstadt

02.02.2019: Die Stadt Lübeck untersagt die Vermietung von Wohnungen und Häusern auf der Altstadtinsel  an Feriengäste und Kurzzeitmieter. Betroffen sind rund 80 Häuser bzw. Wohnungen im sog. Gängeviertel in der Altstadt.

Lübeck verbietet Ferienunterkünfte in der Altstadt

Foto: Olaf Varlemann

Die Gänge und Höfe in der Lübecker Altstadt sind ein reines Wohngebiet und in diesem ist der Hotel- und Pensionsbetrieb grundsätzlich nicht gestattet. Ferienwohnungen und Ferienhäuser gelten aber eben als "Pensionsbetrieb". Oftmals wird diese Nutzung in typischen Ferienorten stillschweigend geduldet. In Lübeck ist nun aber Schluß mit dieser Duldung. Die Bürgerschaft hat jetzt den "Antrag zur Begrenzungen von Ferienwohnungen auf der Altstadtinsel“ angenommen und die Vermietung von Häusern und Wohnungen als Ferienunterkunft untersagt. Dieses verbot gilt ab September 2019.

Die Eigentümer der betroffenen Immobilien sind natürlich alles andere als erfreut. Die Häuser und Wohnungen sind in der Regel winzig und auf dem normalen Wohnungsmarkt nur schwer vermietbar. Davon abgesehen bringt die Vermietung als Ferienunterkunft natürlich auch wesentlich mehr ein als die dauerhafte Vermietung. 

Was jetzt in Lübeck passiert, kann im übrigen auch jeden anderen Ort in Schleswig-Holstein treffen. Viele Ferienunterkünfte an Nord- und Ostsee befinden sich in ganz normalen Wohngebieten.

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