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Gemeinden an der Ostsee gehen gegen Nutzung von Immobilien als Feriendomizil vor

05.02.2019: Die Gemeinden Grömitz, Schashagen und Timmendorfer Strand gehen künftig verstärkt die Zweckentfremdung von Wohnungen und Häuser als Feriendomizil vor. Dabei sollen u.a. neue Bebauungspläne die Nutzung Häusern und Wohnungen als Ferienunterkünfte verhindern.

Travemünde Ferienhausnutzung Ostsee

Foto: Olaf Varlemann

Das Problem mit der Vermietung von Wohnungen und Häusern an Feriengäste und/oder die Nutzung nur als Zwietwohnsitz ist fast an der ganzen Ostseeküste allgegegenwärtig. Wer in der Region dauerhaft lebt und arbeitet hat extreme Probleme eine Wohnung oder gar Haus zur Miete zu finden. Aus Sicht der Immobilieneigentümer ist die Vermietung als Ferienwohnung meist deutlich attraktiver als die dauerhafte Vermietung an Einheimische. In der Folge fehlt allerorten Wohnraum.

Auch wenn der Landkreis Ostholstein jährlich im Schnitt 500 Verfahren einleitet, weil Immobilien widerrechlich als Ferienunterkünfte genutzt werden, wollen einige Gemeinden einen Schritt weiter gehen.

Die Gemeinde Grömitz will neue Bebauungspläne aufstellen und Zonen mit unterschiedlichen Nutzungarten festlegen. Während Ferienwohnungen in Strandnähe erlaubt bleiben, sollen sie im Hinterland verschwinden. Immobilienbesitzer sollen dabei Bestandschutz erhalten. Ist die Ferienvermietung offiziell genehmigt,ändert sich daran in Zukunft nichts. Auch die bisherige Praxis, dass Einliegerwohnungen als Ferienwohnung genutzt werden können, bleibt unberührt.

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