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Bestellerprinzip auch bei Kauf bzw. Verkauf von Immobilien?!

06.02.1019: Die Maklerbranche, die sich bei weiten Teile der Bevölkerung nicht gerade allgemeiner Beliebtheit erfreut, bangt gerade um ihre Haupteinnahmequelle: die sog. Käufercourtage beim Verkauf einer Immobilie. In Berlin arbeitet man gerade daran, das sog. Bestellerprinzip auch beim Kauf bzw. Verkauf von Immobilien einzuführen. Und warum plant man das? Völlig zu recht!

Bestellerprinzip soll auch beim Verkauf von Immobilien kommen

Foto: Olaf Varlemann

In den meisten Regionen Deutschlands muss allein der Käufer einer Immobilie die Maklercourtage bezahlen. Er bzw. muss die Maklerprovision von inzwischen bis zu 7,50% (!) zahlen, obwohl es ja der Verkäufer bzw. Verkäuferin war, der bzw. die den Makler beauftragt (bestellt) hat. Käufer müssen somit eine Dienstleistung bezahlen, die sie in der Regel nicht brauchen bzw. die ihnen keinen echten Mehrwert bringt.

Die Bundesregierung in Berlin arbeitet seit ca. Mitte 2018 an der Idee, das sog. Bestellerprinzip auch beim Kauf/Verkauf von Immobilien einzuführen. Bei der Vermietung von Immobilien gilt das Prinzip "Wer den Makler beaftragt, muss ihn auch bezahlen" schon seit juni 2015. Man hätte es auch gleich beim Verkauf einführen können, wollte der Maklerbranche aber wohl nicht zu viel auf einmal antun.

Die Bundesregierung bzw. die Politik insgesamt verfolgt damit sehr eigene Interessen, denn sie lenkt damit beim Streit um die in Deutschland vergleichsweise hohen Erwerbsnebenksoten von den hohen Grunderwerbsteuersätzen ab. Diese Steuersätze von bis zu 6.5% sorgen bei vielen Käufern für Unmut, auch weil große Wohnungskonzerne sehr kreativ dabei sind, diese bei ihren Transaktionen nicht zahlen zu müssen. Statt sich jetzt aber "ewig und drei Tage" mit den Bundesländern über die Höh der Grunderwerbsteuer zu streiten, dreht man einfach an einer anderen Schraube: der Maklercourtage.

Die Maklerbranche ist entsetzt und kommt mit "Argumenten" um die Ecke, die aus meiner Sicht komplett an der Realität vorbei gehen. Hauptargument der Branche ist, dass Verkäufer die zu zahlende Courtage einfach auf den Kaufpreis schlagen werden. Sicher werden Verkäufer versuchen, die von ihnen zu zahlende Courtage über den Kaufpreis wieder reinzuholen. Allerdings wird diese Courtage deutlich niedriger ausfallen als die, gegen die sich Käufer heute kaum wehren können. Und selbst wenn dadurch die Kaufpreise - und damit auch die übrigen Erwerbsnebenkosten- höher ausfallen als bisher, ist der Käufer immer noch deutlich im Vorteil. Der Kaufpreis lässt sich auch zu 100% finanzieren wohinhingegen die Maklercourtage aus eigener Tasche gezahlt werden muss (oder die Finanzerungskosten deutlich erhöht).

Wir haben es bei den Finanzierungen für unsere Kunden andauernd mit Immobilienmaklern zu tun. Und weil ich sehe, wie diese Makler arbeiten und welchen Mehrwert sie Käufer und Verkäufern tatsächlich bieten, bin ich sehr für die Einführung des Bestellerprinzips.

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de