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Schleswig-Holstein: Zweitwohnungssteuer kann ins Geld gehen

08.05.2019: Schleswig-Holstein ist nicht nur "das Land zwischen den Meeren", sondern auch eine beliebte Urlaubs- und Ferienhausregion. Wer beispielsweise sein Ferienhäuschen oder seine Ferienwohnung überwiegend privat nutzt, muss in einigen Städten und Gemeinden eine sog. Zweitwohnungssteuer zahlen. Um diese Steuer hat schon einigen Ärger gegeben. Jüngst sorgte deren deutliche Erhöhung in Malente (Kreis Ostholstein) für Aufregung. Dort hat sich die Zweitwohnungssteuer fast verdoppelt.

Von der Zweitwohnungssteuer sind grundsätzlich alle betroffen, die einen Zweitwohnsitz in einer Stadt oder Gemeinde unterhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Haus oder die Wohnung Eigentum oder nur gemietet ist. Die Steuer ist dabei - wie die Grundsteuer- eine rein kommunale Abgabe. Die Städte und Gemeinden können selbst bestimmen, ob sie eine Zweitwohnungssteuer erheben oder nicht. Und auch die Höhe der Zweitwohnungssteuer regeln die Kommunen über die sog. Hebesätze selbst. Die Logik hinter der Zweitwohnungssteuer ist, dass auch diejenigen an den Ausgaben (z.B. für die Instandhaltung von Strassen und Wegen) beteiligt werden, für die die Gemeinde keine anteilige Einkommenssteuer erhält.

Die Höhe der Zweitwohnungssteuer variiert aufgrund unterschiedlicher Hebesätze von Kommune zu Kommune. In Schleswig-Holstein können so je nach Stadt bzw. Gemeinde aber schon mal gut und gerne Beträge zwischen 500 bis 1.000 Euro pro Jahr zusammenkommen. Diese zusätzlichen Kosten sollte man im Blick haben, wenn man sich ein Ferien- und Wochenenddomizil zulegt (nicht nur in Schleswig-Holstein).

Die Zweitwohnungssteuer berechnet sich meistens nach den sog. Jahresrohmieten mit Stand 01.01.1964 und ist somit letztlich eine Art von "verkappter Grundsteuer". Und genau da setzt der Streit bzw. Ärger ein, denn diese Form der Berechnung hat das Bundesverfassungsgericht beim Thema Grundsteuer gekippt. Im Rahmen der Grundsteuerreform wird also auch die Berechnungsgrundlage für die Zweitwohnungssteuer angepasst werden müssen. Glaubt man der Politik wird zwar die Berechnungsmethode angepasst, aber an der absoluten Höhe der Zweitwohnungssteuer nichts geändert. Die Komunnen müssten dann ggf. die Hebensätze anpassen, damit es am Ende auf vergleichbare Steuern hinausläuft.

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