Mehr Infos
Skip to main content

Baukindergeld: längere Antragsfristen bei der KfW

20.05.2019: Beim Baukindergeld gibt es eine wesentliche Änderung bei der Beantragung. Dies betrifft die Antragsfrist bis zu der der Antrag spätestens gestellt werden muss.

KfW Antragsfrist Baukindergeld

Bislang musste das Baukindergeld spätestens 3 Monate nach Bezug der selbstgenutzten Immobilie beantragt werden. Diese FRist ist seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jetzt auf 6 Monate verlängert worden.

Außerdem hat die KfW die Informationen zu den Förderbedingungen (insbesondere hinsichtlich der Förderberechtigten) präzisiert.

Baukindergeld (Hintergrundinfos in aller Kürze):

  • nicht rückzahlbarer Zuschuss für den Bau oder Kauf einer selbstgenutzten Immobilie
  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro jährlich)
  • für Familien mit Kindern und Allein­erziehende mit einem Haushaltseinkommen von maximal 90.000 Euro bei einem Kind (plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind)
  • das Baukindergeld wird bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) online beantragt