20.05.2019: Beim Baukindergeld gibt es eine wesentliche Änderung bei der Beantragung. Dies betrifft die Antragsfrist bis zu der der Antrag spätestens gestellt werden muss.

Bislang musste das Baukindergeld spätestens 3 Monate nach Bezug der selbstgenutzten Immobilie beantragt werden. Diese FRist ist seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) jetzt auf 6 Monate verlängert worden.
Außerdem hat die KfW die Informationen zu den Förderbedingungen (insbesondere hinsichtlich der Förderberechtigten) präzisiert.
Baukindergeld (Hintergrundinfos in aller Kürze):