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Baukindergeld nicht bei Kauf innerhalb der Familie

28.07.2019: Mit dem Baukindergeld will der Bund Familien mit Kindern bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen. Wer eine Immobilie innerhalb der Familie kauft oder diese sogar gar geschenkt bekommt, geht beim Baukindergeld allerdings leer aus.

Baukindergeld nicht für Kauf innerhalb der Familie

(Quelle: Vorabcheck auf der Webseite der KfW vom 28.07.2019)

Wer von Eltern oder Großeltern eine Immobilie kauft oder geschenkt bekommt, hat keinen Anspruch auf das Baukindergeld. Das gilt für jede Form der Eigentumsübertragung von Verwandten "in gerader Linie" (also beispielsweise nicht für Geschwister). Dabei ist auch der Kauf oder die Schenkung eines noch unbebautes Grundstücks ein absolutes Ausschlußkriterium. Das gleiche gilt für die geerbte Immobilie (da das aber nicht ganz eindeutig ist, sollten Sie bei der KfW auf jeden Fall anfragen).

Die Logik dahinter ist der simpel. Der Staat will Familien mit Kindern mit der finanziellen Hilfe in Form des Baukindergeldes einen Anreiz geben, damit diese Wohneigentum schaffen. Wer eine Immobilie von der Familie kauft oder gar geschenkt bekommt, wird diese in der Regel zu günstigen Konditionen bekommen und allein das sollte schon Anreiz genug sein (hier übernimmt dann quasi die Familie die Förderung und der Bund kann sich raushalten). Insgeheim will man mit dieser Regelung aber auch den Mißbrauch der Förderung durch geschickte Übertragung von Immobilien innerhalb der Familie unterbinden.

Dabei spielt es auch keine Rolle, ob man die Immobilie oder das Baugrundstück tatsächlich zum Vorzugspreis bekommen hat. Der Bund bzw. die KfW setzen das einfach voraus.

Ob das alles in jedem Einzelfall gerecht ist, ist eine Frage, über die man lange diskutieren kann. Das gilt aber auch für Frage, ob das Baukindergeld insgesamt überhaupt sinnvoll ist oder da nur die Steuermilliarden "verballert" werden. Wesentlich effektiver als das Baukindergeld wäre beispielsweise ein Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer für Selbstnutzer.

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de