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Maklergebühren: Käufer zahlen künftig maximal die Hälfte

19.08.2019: die Regierungskoalition in Berlin hat sich am Wochenende bei einigen strittigen Punkten geeinigt. Einer diese Punkte ist Zahlung der Maklercourtage bei Kauf/Verkauf von Wohnimmobilien. Der Kompromiß sieht künftig eine Teilung der Maklergebühren zwischen Käufer und Verkäufer vor.

In den meisten Region Deutschlands zahlen bislang allein die Käufer einer Immobilie die gesamte Maklercourtage von teilweise bis zu 7,14% (inkl. MWSt.). Damit soll nach dem Willen der Bundesregierung in Kürze Schluss ein. Zwar konnte man sich in Berlin nicht darauf einigen, das sog. Bestellerprinzip auch bei Kauf/Verkauf von Immobilien 1:1 einzuführen, aber auch der Kompromiß dürfte Käufer in vielen Regionen Deutschlands spürbar entlasten.

Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Courtage zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden müssen. Der Käufer muss künftig maximal 50% der Maklergebühren zahlen und das auch nur, wenn nachgewiesen wird, dass der Verkäufer (der in der Regel der alleinige Auftraggeber ist) seinen Anteil gezahlt hat. Natürlich ist es auich weiterhin möglich, dass der Auftraggeber (also der Verkäufer) die Courtage komplett übernimmt. Umgekehrt funktioniert es allerdings nicht.

Sicher werden viele Verkäufer und Makler künftig versuchen, die sog. Verkäufercourtage auf den Kaufpreis aufzuschlagen. Der Käufer müsste dann einen höheren Kaufpreis und damit auch höhere Erwerbsnebenkosten tragen (Grunderwerbsteuer, Notar- und Gerichtskosten sowie eben auch die Courtage). Das kann sich aus Käufersicht aber trotzdem unter dem Strich rechnen, weil sich die Finanzierungsbedingungen und -kosten ggf. so verbessern. Weil die Summe der Erwerbsnebenkosten sinkt, sinkt auch die Höhe des erforderlichen Eigenkapitals zur Zahlung der Erwerbsnebenkosten. Und wer ganz ohne Eigenkapital finanzieren will/muss,  kann ebenfalls mit spürbar geringeren Kosten rechnen.

Zudem dürften einige Verkäufer dafür sorgen, dass das Preismonopol der Makler durchbrochen wird. Wer selbst Courtage zahlen muss, wird diese eher mit dem Makler verhandeln, was am Ende auch wieder den Käufern zu Gute kommt.