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Thomas Cook Pleite: so sollten sich betroffene Mitarbeiter mit einer laufenden Immobilienfinanzierung verhalten

23.09.2019: der Reiseveranstalter Thomas Cook hat Insolvenz angemeldet, ist also umgangssprachlich pleite. Betroffene Mitarbeiter sollten jetzt nicht in Panik verfallen. Das gilt ganz besonders für alle, die laufende Kredite und Immobilienfinanzierungen haben und sich fragen, ob und was sie da ggf. unternehmen müssen. Wir erklären Ihnen, worauf Sie achten müssen, wenn Sie als Arbeitnehmer von der Insolvenz Ihres Arbeitgebers betroffen sind.

Das wichtigste zuerst: Sie müssen Banken, Versicherungen usw. nicht darüber informieren, dass Ihr Arbeitgeber insolvent ist. So lange Sie Ihre Kredit- und Darlehensraten pünktlich zahlen bzw. Ihren Zahlungsverpflichtungen insgesamt nachkommen, ist das Banken ziemlich egal. Sie müssen also keine Angst haben, demnächst Post von Ihrer Bank zu bekommen, in der man Sie fragt, wie es denn  bitte weitergehen soll.

Kritisch wird es erst, wenn Sie dauerhaft arbeitslos werden und Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können. Und das gilt eben nicht nur für laufende Kredite und Immobilienfinanzierungen, sondern beispielsweise auch für Handyverträge o.ä. In dem Augenblick, in dem beispielsweise ein Handyprovider seine Forderungen an ein Inkassounternehmen abgibt, setzt eine Art von Spirale ein, die mit einer Schufa-Meldung beginnt. In dem Augenblick, in dem ein Inkassounternehmen einen offenen (und mittels Mahnbescheid titulierten) Saldo an die Schufa meldet, läuft die Meldung auch bei den Banken auf, bei denen Sie einen Kredit oder eine Baufinanzierung laufen haben. Und dann kann es schnell unangenehm werden.

Negative Schufaeinträge können im schlimmsten Fall dazu führen, dass Banken laufende Kredit- und Darlehensverträge dann wegen "wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse" kündigen. Ob eine solche Kündigung dann zu recht erfolgt, ist ein beliebtes Thema für Gerichte, insbesondere wenn keine Zahlungsrückstände beim Gläubiger selbst bestehen. Und sind Kredite erst einmal gekündigt, ist es fast unmöglich, diese über andere Banken umzuschulden.

Sollten Sie befürchten, dass Sie die laufenden Darlehens- und Kreditraten nicht mehr zahlen können (z.B. wegen längerer Arbeitslosigkeit oder Einkommenseinbußen in einem neuen Job), hilft nur die Offensive. Ob Sie es glauben oder nicht: Banken sind für jeden Kunden dankbar, der sich frühzeitig meldet und so hilft, es erst gar nicht zu einer Kreditkündigung kommen zu lassen. Und Banken sind da im Allgemeinen auch sehr bemüht, ihren Kunden so weit wie möglich entgegen zu kommen. Vorstellbar ist beispielsweise eine Streckung oder Aussetzung der Tilgung (macht meistens aber nur Sinn, wenn Sie einen vorrübergehenden Zahlungsengpass haben).

Sofern Sie Kunde bzw. Kundin bei uns sind, melden Sie sich einfach bei Ihrem Kundenberater bzw. Ihrer Kundenberaterin. Wir besprechen dann, wie man in Ihrem Fall am klügsten vorgehen kann.