02.12.2019: Die Bundesregierung hat eine Erhöhung der Wohnungsbauprämie ab 2021 beschlossen. Zudem werden die Verdienstgrenzen angehoben.
Ab 2021 werden die Einkommensgrenzen für den Bezug der Wohnungsbauprämie angehoben. Die Einkommensgrenzen betragen dann (jeweils zu versteuerndes Einkommen):
Auch die Sparbeiträge werden erhöht. Gefördert werden Einzahlungen in einen Bausparvertrag wie folgt:
Und da auch die Wohnungsbauprämie selbst erhöht wird (10 Prozent der eigenzahlten Sparbeiträge statt bislang 8,8 Prozent) erhöht sich die Wohnungsbauprämie insgesamt auf:
Die Bausparkassen feiern die Erhöhung der Wohnungsbauprämie natürlich. Der Vorsitzende des Verbandes der privaten Bausparkassen dazu: „Für normalverdienende Haushalte wird es wieder leichter, sich einen Lebenstraum zu erfüllen“ (Quelle: handelsblatt.de). Da muss man sich angesichts der Immobilienpreise in Ballungsgebieten fragen, in welcher Welt der gute Herr Hertweck (auch Vorstandsvorsitzender der Wüstenrot Bausparkasse) denn so lebt.
Die Wohnungsbauprämie kann man mitnehmen, denn eine "Verzinsung" von 10% ist derzeit ja so schlecht nicht. Aber das ist angesichts der hohen Immobilienpreise und Erwerbsnebenkosten nicht einmal der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein.
Ihr
Olaf Varlemann
Inhaber von baufi-nord.de