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KfW-Energieeffizient Bauen: Erhöhung der Förderung ab 24.01.2020

08.01.2020: die KfW erhöht ab 24.01.2020 die Förderbeträge und Tilgungszuschüsse für das Programm Energieeffizient Bauen (Nr. 153). Davon dürften die meisten Neubauvorhaben in Deutschland betroffen sein.

Beim Neubau von Einfamilienhäuser, Eigentumswohnungen etc. ist mittlerweile das sog. "KfW-Effizienzhaus 55" Standard. Hierfür gibt es von der KfW ein Förderdarlehen in Höhe von bis 100.000 Euro je Wohneinheit. Das Besondere: die KfW erlässt dem Darlehensnehmer nach ca. 1 Jahr einen Teil der Restschulden. Das sind heute 5% des ursprünglichen Darlehensbetrages, also maximal 5.000 Euro.

Ab dem 24.01.2020 erhöht sich der maximale Darlehensbetrag auf 120.000 Euro und der sog. Tilgungszuschuss auf dann 15% des urspünglichen Darlehensbetrages, also maximal 18.000 Euro. Dieses deutlichen Vorteil sollte man mitnehmen und das entsprechende KfW-Darlehen erst ab dem 24.01.2020 beantragen (maßgeblich ist das Datum der Beantragung der Mittel durch die durchleitende Bank).

Auch bei den anderen Energieffizienstufen gibt es Verbesserungen:

  • KfW-Effizienzhaus 40 Plus - Tilgungszuschuss 25 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag = bis zu 30.000 Euro
  • KfW-Effizienzhaus 40 - Tilgungszuschuss 20 % von maximal 120.000 Euro Kreditbetrag = bis zu 24.000 Euro

Kleiner Hinweis aus der Praxis:

Bei den ersten unserer Kunden aus Schleswig-Holstein, der von der Änderung/Neuerung Gebrauch machen kann, führt die verbesserte Förderung unter dem Strich zum einem Zinsvorteil von rund 32.000 Euro in den kommenden 20 Jahren (!). Das bedeutet, dass diese Kunden in 20 Jahren rund 32.000 Euro Kosten sparen. Da rechnet sich die verbesserte KfW-Förderung zweifelsfrei!