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Wohnsitz UK: Immobilienfinanzierungen in Deutschland bleiben trotz Brexit schwierig!

29.01.2020: Heute hat das EU-Parlament den Brexit-Vertrag ratifiziert. Der EU-Austritt der Briten am kommenden Freitag ist damit besiegelt. Damit fällt eigentlich für alle, die in Großbritannien leben oder arbeiten, ein wesentliches Hemmnis bei der Finanzierung von Immobilien in Deutschland weg. Aber leider nur eigentlich...

Wandlungsrecht bleibt trotz Brexit bestehen

Foto (Originalbild): Shutterstock/FotoIdee

Bis gestern waren wir selbst noch relativ optimistisch, dass mit dem Brexit zum 01.02.2020 das sog. Wandlungsrecht wegfällt und wir damit einen größeren Kreis von Banken zur Verfügung haben, um Immobilien in Deutschland zu finanzieren. Alle Gespräche mit Banken in den vergangenen Wochen ließen uns nichts anderes vermuten. Brexit ist Brexit, oder? Nein, ist es nicht. Erst gestern und sprichwörtlich "auf den letzten PS" meldeten sich mehrere Banken bei uns und teilten uns mit, dass man zurückrudern muss. Zwar wird der Brexit in wenige Tagen vollzogen, aber es gibt noch die berühmt-berüchtigte Übergangsfrist Ende 2020, in der auch beim Abschluß von Darlehensverträgen weiterhin EU-Recht - und damit auch das Wandlungsrecht- gilt. So jedenfalls die Meinung der Bankjuristen.

Übrigens: die Übergangsfrist bis Ende 2020 kann noch um bis zu 2 Jahre verlängert werden und im Juli 2020 wird das EU-Parlament eben über eine solche Verlängerung entscheiden. Mit etwas Pech bleibt bei Thema Immobilienfinanzierung bis Ende 2022 alles wie gehabt. dabei scheint eine Verlängerung wahrscheinlich, denn die Übergangsfrist bis 31.12.2020 halten viele für "sportlich".

Es bleibt zunächst also erst einmal alles beim alten. Damit haben wir für alle, die In UK leben und/oder ihr Einkommen in Pfund verdienen erst einmal nur zwei Finanzierungsmöglichkeiten:

a) für alle Verbraucher mit Wohnsitz Deutschland, die ihr Einkommen in Großbritannien erzielen (sog. "Grenzgänger"; wobei dieser Begriff bei den Banken weiter gefasst ist als beim Finanzamt) bieten wir verschiedene Finanzierungsvarianten inkl. KfW-Darlehen

b) für alle Verbraucher mit Wohnsitz Großbritannien, allerdings nur mit variablen Darlehen (was derzeit aber auch kein Beinbruch ist); machbar sind allerdings nur Finanzierungen für Angestellte und mit einem Eigenakpitalanteil von mind. 20% des Immobilienwertes (plus Erwerbsnebenkosten)

Gerne beraten wir Sie beim Thema Immobilienfinanzierung und übernehmen für Sie die komplette Abwicklung mit unseren Bankpartnern. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail und wir besprechen Ihre aktuellen Möglichkeiten. Sie erreichen unseren Experten zum Thema Großbritannien wie folgt:

Olaf Varlemann

Telefon +49 4534-298470

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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