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Reform des Wohnungseigentumsgesetz soll u.a. E-Mobilität fördern!

03.02.2020: in Berlin arbeitet man gerade an einer Reform bzw. Ergänzung des sog. Wohnungseigentumsgesetz. Hiermit werden die Rechte und Pflichten von Eigentümergemeinschaften geregelt. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Förderung der Elektromobilität.

E Ladestation Reform des Wohnungseigentumsgesetzes

Foto: Shutterstock/Nadya Kubik

Wer eine Eigentumswohnung plus Stellplatz besitzt und sein E-Mobil dort laden will, bekommt schnell Streit mit der Eigentümergemeinschaft. Ein Blick in die Teilungserklärung bzw. die Gemeinschaftsordnung verrät in den meisten Fällen, dass das Laden von E-Mobilen (gleich welcher Art) über die Steckdose in der Tiefgarage nicht erlaubt ist, weil die dort anfallenden Stromkosten zu Lasten der gesamten Eigentümergemeinschaft gehen. Und wer sogar eine eigene E-Ladestation für sein E-Mobil will, muss dazu bislang erst einmal das Einverständis aller Miteigentümer einholen. Das ist langwierig, nervig und meistens nicht von Erfolg gekrönt.

Abhilfe soll jetzt die Reform des Wohnungseigentumsgesetztes bzw. dessen Ergänzung schaffen. Wer künftig eine Ladestation für sein E-Mobil - auf eigene Kosten versteht sich- einbauen will, braucht dazu nicht mehr das ausdrückliche Einverständnis aller Hauseigentümer. Die Eigentümergemeinschaft muss künftig nicht mehr ausdrücklich zustimmen, sondern kann den Einbau einer Ladestation nur noch "aus wichtigem Grund" verweigern. Dieses Recht hat aber nicht nur der einzelne Wohnungseigentümer, sondern auch der Mieter.

Wer jetzt mit den Hufen scharrt, um endliche seine Ladestation zu bekommen, sollte sich allerdings noch etwas gedulden. Das Gesetz befindet sich noch in der Entwurfphase und die Mühlen in Berlin mahlen langsam.

Ihr

Olaf Varlemann

Inaber von baufi-nord.de