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EuGH-Urteil - der Widerrufsjoker ist zurück!

30.03.2020: mitten in die Corona-Krise platzt ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Thema Widerruf von Kreditverträgen. Das Urteil wird den Banken in Deutschland nicht schmecken, denn der EuGH erklärt darin fast alle Standardwiderrufsklauseln in seit ca. 2010 abgeschlossenen Kreditverträgen für unwirksam. Wer glaubt, jetzt schnell und einfach seinen laufenden Darlehensvertrag loszuwerden, irrt.

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Bildnachweis: Shutterstock/Pusteflower9024

Eigentlich war das Thema Widerruf von Kreditverträge ja erledigt; eigentlich, denn jetzt facht der Europäische Gerichtshof das Thema wieder an. in seinem Urteil vom 26.03.2020 (Aktenzeichen C-66/19) moniert der EuGH sog. Kaskadenhinweise in der Widerrufsbelehrungen. Damit ist der Verweis auf ein Gesetz gemeint, in dem dann wieder auf ein anderes Gesetz oder eine Verordnung o.ä. hingewiesen wird. Derartige Hinweise finden sich in (fast) allen Immobiliardarlehensverträgen und Kredit- bzw. Leasingverträgen. Damit stellt sich der EuGH direkt gegen den deutschen Bundesgerichtshof (BGH), der eher die Position der Banken verstärkt hat.

Schauen Sie mal in Ihren Kreditvertrag, ob sich dort in der Widerrufsbelherung u.a. der Hinweis auf § 492 BGB findet. Der enthält nämlich entsprechende Querverweise, die der EuGH bemängelt hat.

Auch wenn einige Rechtsanwaltskanzleien schon in Jubelgesänge ausbrechen, weil sie jetzt das große Geschäft wittern, sollte man abwarten, wie sich das Urteil in der Praxis auswirkt. Es wird definitiv nicht so sein, dass die deutschen Banken jetzt reihenweise einknicken und jeden Widerruf klaglos hinnehmen. Wer diesen neuerlichen Widerrufsjoker ziehen will, wird wahrscheinlich einen langen Atem haben und den Klageweg bestreiten müssen. Letzteres kann teuer werden, denn eine bestehende Rechtschutzversicherung greift nicht, wenn mit dem Darlehen ein Neubau finanziert wurde.

Wir empfehlen, die neuen Möglichkeiten zum Widerruf von Kreditverträgen ggf. von den Verbraucherzentralen prüfen zu lassen.

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de