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Das Baukindergeld geht in die Verlängerung

28.09.2020: Die Bundesregierung hat am vergangenen Mittwoch beschlossen, das Baukindergeld bis zum 31.März 2021 zu verlängern. Das ist dem Umstand geschuldet, dass es wegen der Corona-Epidemie zu Verzögerungen bei Kaufverträgen oder Baugenehmigungen kommen kann. Hier wollte die Bundesregierung etwas "Druck aus dem Kessel lassen".

Baukindergeld Antragsfrist bis Ende März 2021 verlängert

Bildnachweis: Shutterstock/ALDECA studio

Anträge auf Baukindergeld können somit also noch bis Ende März 2021 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Eigentlich wäre damit schon am 31.12.2020 Schluß gewesen.

Zum Ende August 2020 hatten rund 260.500 Familien das Baukindergeld beantragt. Das kostet den Bund bislang rund 5,5 Milliarden Euro.

Vor allem junge Familien mit kleineren und mittleren Einkommen werden mit dem Baukindergeld unterstützt: ca. 86 Prozent der Anträge werden von Familien mit ein bis zwei Kindern gestellt, ca. zwei Drittel aller Antragsteller haben Kinder im Alter von unter sechs Jahren. Bei mehr als 60 Prozent der Familien liegt das durchschnittliche zu versteuernde Haushaltseinkommen unter 40.000 Euro pro Jahr.

Mit dem Baukindergeld fördert das Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, seit September 2018 den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern in Deutschland.

Familien können zehn Jahre lang jährlich 1.200 Euro Baukindergeld je Kind erhalten. Einen Antrag auf Baukindergeld können Familien stellen, die zwischen dem 1. Januar 2018 und - jetzt eben neu- dem 31. März 2021 (ursprünglich: 31. Dezember 2020), ihren Kaufvertrag unterzeichnet bzw. eine Baugenehmigung erhalten haben.

Für nicht genehmigungspflichtige Bauvorhaben gilt, dass der frühestmögliche Baubeginn zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021, liegen muss. Die Anträge müssen innerhalb von sechs Monaten nach Einzug in die geförderte Immobilie über das KfW-Zuschussportal online gestellt werden.

Tipp. in Schleswig-Holstein können wir das Baukindergeld im Rahmen der Förderung von Wohneigentum vorfinanzieren. Das kann bei der Förderung durch das Land den notwendigen Eigenkapitalanteil ersetzen (Eigenkapitalersatzdarlehen). Weitere Infos dazu bekommen Sie im Rahmen unserer "Finanzierung aus einer Hand" von unseren Bauinanzierungsexperten in Schleswig-Holstein.