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Hamburg: Photovoltaikanlagen ab 2025 Pflicht!

24.02.2021: Bereits Ende 2020 hat der Hamburger Senat im Rahmen des sog. Hamburgischen Klimaschutzgesetz beschlossen, dass neue gebaute Wohnimmobilien ab 2023 mit einer Photovoltaikanlage augestattet werden müssen. Für Bestandsimmobilien greift die Pflicht ab 2025. Wer aber in Kürze seine Heizung modernisieren will, muss dabei schon jetzt in erneuerbare Energien investieren.

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Bildnachweis: Shutterstock/Bilanol

Ziel der neuen Gesetzgebung ist, den Anteil an erneuerbaren Energien deutlich zu erhöhen. Dabei soll auch der Wärmeenergiebedarf ökologischer gedeckt werden. Wer ab Mitte 2021 die Heizung in einem Wohngebäude in Hamburg erneuert, muss ab dann mindestens 15% des Wärmeenergiebedarfs mittels erneuerbaren Energien abdecken.

Bei Neubauten, die ab 2023 errichtet werden, wird eine Photovoltaikanlage auf dem Dach Pflicht. Bei Bestandsimmobilie greift diese Pflicht ab 2023, sofern bei dem Gebäude das Dach erneuert wird. Ausnahmen sind u.a. möglich, wenn die Photovoltaikanlage unwirtschaftlich ist (der Hamburger Senat rechnet dabei mit einem Amortisationszeitraum von 20 Jahren).

Das Land Schleswig-Holstein schickt sich im übrigen an, es den Hamburgern gleich zu tun. Auch dort plant man aktuell die Einführung einer "Photovoltaikpflicht". Zu diesem Zweck soll das Energiewende- und Klimaschutzgesetz entsprechend geändert werden.

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.e