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Corona-Gipfel: Ferienwohnungen und Ferienhäuser bleiben auch über Ostern dicht!

23.03.2021 Beim gestrigen Corona-Gipfel hatten u.a. die Bundesländer Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommmern und Niedersachsen gefordert, den Urlaub in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Wohnwagen und Wohnmobilen zu ermöglichen. Daraus wurde allerdings nichts.

Corona Ferienhausvermietung auch Ostern nicht moeglich  shutterstock 234754105

Bildnachweis (Originalbild): Shutterstock/unbekannt

Viele Eigentümer von Ferienimmobilien und Campingplätze hatten gehofft, dass die Corona-Beschränkungen zu Ostern gelockert werden. Wenn man Urlaub "auf Malle" machen kann, sollte der Urlaub im eigenen Land doch erst recht möglich sein?! Leider wurden diese Hoffnungen beim jüngsten Corona-Gipel in Berlin am Ende zerstört. Es bleibt jetzt bis mindestens zum 18. April 2021 bei den bestehenden Einschränkungen. Damit hat sich unter anderem auch das Thema "Osterurlaub an Nord- und Ostsee" erledigt.

Für Eigentümer(innen) von Ferienwohnungen und Ferienhäusern, die auf die Einnahmen aus der Vermietung angewiesen sind, wird es damit finanziell immer enger. Gewerbliche Vermieter konnten u.a. von den Soforthilfen des Bundes und KfW-Kreditprogrammen "profitieren". Dieser Weg war bzw. ist privaten Vermietern verbaut.

Wer dringend auf die Einnahmen aus der Ferienmmobilien angewiesen ist und keine finanziellen Hilfen vom Bund oder jeweiligen Bundesland erhält, hat grundsätzliche folgende Möglichkeiten, sich "über Wasser" zu halten:

  • Wechsel in die Dauervermietung
  • Vermietung auf Zeit (über einen längeren Zeitraum als möblierte Wohnung/Haus)
  • Kostenreduzierung (u.a. durch Tilgungsaussetzung bei der Finanzierung)

Die Möglichkeiten sind kompliziert, denn bei Ferienimmobilien herrscht ein gewisser Wildwuchs. Es gibt sog. echte Ferienwohnungen in ausgewiesenen Ferienhausgebieten, die gewerblich vermietet werden, bei denen aber eine Dauervermietung gar nicht erlaubt ist. Auf der anderen Seite gibt es unechte Ferienwohnungen in normalen Wohngebieten, die man zwar dauermieten kann (eine Nutzung als Ferienwohnungen ist dort meist gar nicht erlaubt, wird aber ggf. noch geduldet), für die es aber keine staatlichen Hilfen gibt (da nicht gewerblich).

Wenn nicht schon geschehen, sollten Sie sich unbedingt mit Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Steuerberaterin in Verbindung setzen, um die Hilfsmöglichkeiten "als Gewerbetrieb" oder auch steuerliche Erleichterungen prüfen zu lassen. Sollten Sie Ihre Ferienimmobilie über uns finanzert haben, helfen wir Ihnen gerne dabei, Erleichterungen bei der Finanzierung zu bekommen. Schließlich wollen wir alle nicht, dass am Ende nur der Verkauf der Immobilie übrig bleibt, um den kompletten finanziellen Schiffbruch zu vermeiden.

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de

Pressekonferenz in Schleswig-Holstein