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Grundsteuerreform: Schleswig-Holstein entscheidet sich für das Bundesmodell

Nach langen Debatten hat die Jamaika-Koalition in Kiel jetzt beschlossen, bei der der Reform der Grundsteuern keinen Sonderweg zu gehen, sondern das sog. Bundesmodell zu übernehmen.

Beim Bundesmodell wird das sogenannte Ertragswertverfahren angewendet. In die Berechnung fließen der Bodenrichtwert, die Fläche der Immobilie, die Nettokaltmiete und das Alter der Immobilie ein. Daraus wird dann von den jeweiligen Finanzämtern sog. der Steuermessbetrag ermittelt – der wird dann wiederum mit dem individuell festgelegten Hebesatz der Gemeinden multipliziert.

Stichtag für die Ermittlung des Immobilienwertes soll der 31.12.2021 sein. Bei Häusern und Wohnungen, die nach dem Stichtag errichtet werden, wird der Wert dann "zurückgerechnet" (so als wäre die Immobilie eben am 31.12.2021 fertiggestellt). Die Grundsteuern werden ab 2025 nach dem neuen Modell abgerechnet (bis dahin bleibt erst einmal alles beim alten).

Ihr

Olaf Varlemann

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