Immobilienfinanzierung auch ohne dauerhafte Aufenthaltserlaubnis machbar!
Bei einer Immobilienfinanzierung für nicht EU-Bürger verlangen Banken in der Regel eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Das ist insbesondere für Expats (z.B. mit einer Blue Card), die noch keine 5 Jahre in Deutschland leben/arbeiten, ein Problem, denn ohne den Mindestaufenthalt wird es nichts mit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis. Aber es gibt auch hierfür mindestens eine Lösung.
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Wir haben Finanzierungspartner, die Ihre Immobilie in Deutschland auch finanzieren, wenn Sie (noch) keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Deutschland haben. Wichtig ist nur, dass Sie hier einen nachhaltigen Job haben (keine Befristung oder Probezeit!). Wichtig ist auch: Sie sollten bei einem Unternehmen fest angestellt sein. Wenn Sie als Freelancer oder Partner (z.B. einer Anwaltskanzlei oder Unternehmensberatung) tätig sind, sollten Sie seit mindestens 3 (!) vollen Kalenderjahren selbstständig sein und Ihr Einkommen in Deutschland versteuern.
Es spielt übrigens keine Rolle, ob Sie hier für ein deutsches oder internationales Unternehmen tätig sind!
Kompliziert wird es, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 19d Aufenthaltsgesetz besitzen. Da machen Banken grundsätzlich aktuell nicht mit. Einzige Ausnahme: Sie bringen so viel Eigenkapital mit, dass wir maximal ca. 70% des Immobilienwertes finanzieren müssen.
Was ist finanzierbar?
Wir finanzieren reine Wohnimmobilien, also die Eigentumswohnung bzw. das Einfamilienhaus (oder vergleichbar). Nicht finanzierbar sind gewerblich genutzte Immobilien (z.B. Büroflächen oder ein Ladenlokal). Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie die Immobilie selbst bewohnen oder vermieten. Auch die Lage der Immobilie spielt keine Rolle! Wir finanzieren für Sie Immobilien in ganz Deutschland.
Wie hoch können wir finanzieren?
Wir können bis ca. 100% des Kaufpreises der Immobilie finanzieren. Die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notargebühren und Maklergebühren) müssen Sie auf jeden Fall selbst zahlen. Das gilt sowohl für selbstgenutzte als auch vermietete Immobilien. Sie brauchen also relativ wenig Eigenkapital für die Finanzierung Ihrer Immobilie in Deutschland.
Wir beraten Sie gerne auf Englisch und sogar Hindi!
Unsere Experten beim Thema befristete Aufenthaltserlaubnis sprechen nicht nur Deutsch, sondern auch Englisch und sogar Hindi. Schicken Sie uns ggf. einfach eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten. Diese leiten wir dann an einer unserer Spezialisten weiter.
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So bekommen Sie ein Finanzierungsangebot!
Um Ihnen ein Angebot für Ihre Immobilienfinanzierung machen zu können, benötigen wir einige Infos von Ihnen. Nutzen Sie dazu einfach unser Online-Formular für eine Finanzierungsanfrage. Sobald Ihre Anfrage bei uns eingeht, wird sich einer unserer Finanzierungsspezialisten bei Ihnen melden.