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Hessen reformiert Berechnung der Grundsteuern

16.12.2021 Der Hessische Landtag hat am vergangenen Dienstag die notwendige Reform der Grundsteuer im Rahmen der sog. Öffnungsklausel auf den Weg gebracht.

Abweichend von den „Empfehlungen“ des Bundes werden in Hessen künftig auch die Lage und Nutzung der jeweiligen Immobilie Auswirkungen auf die Höhe der Grundsteuern haben (nennt sich Flächen-Faktor-Verfahren). Wer wissen will, wie hoch die Grundsteuern künftig ausfallen könnten (das Gesetz soll noch dieses Jahr in Kraft treten), sollte sich an einen der regionalen Grundeigentümerverbände wenden.

Die Grundsteuern (nicht zu verwechseln mit der Grunderwerbsteuer!) ist eine kommunale Steuern, die den Städten und Gemeinden dazu dienen soll, die örtliche Infrastruktur aufrecht zu erhalten (z.B. Straßen, Radwege usw.). Daher entscheiden letztlich Städte und Gemeinden, wie hoch die Grundsteuern "in Euro" tatsächlich ausfallen. Das Land Hessen regelt dagegen nur, wie der Basiswert für die Berechnung der Grundsteuern ermittelt werden muss.