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Hamburg beschließt Erhöhung der Grunderwerbsteuer!

04.01.2022 Der Hamburger Senat hat heute beschlossen, die Grunderwerbsteuer ab dem 01.01.2023 von derzeit 4,50% um 1% auf dann 5,50% zu erhöhen. Begründet wird das mit den finanziellen Belastungen durch Corona. Für Familien soll es dagegen eine deutliche Ermäßigung geben. Das gibt es allerdings einen kleinen Haken.

Update 22.02.2022

Hamburg erhoet Grunderwerbsteuer 2023 shutterstock 257781844 canadastock

Der rot-grüne Senat (also die Landesregierung Hamburgs) will die Grunderwerbsteuer erhöhen, um die Mehrbelastung durch Corona zu kompensieren. Geplant ist eine Anhebung der Grunderwerbsteuersatzes von aktuell 4,5% auf dann 5,5%. Damit läge der Steuersatz immer noch unter dem Grunderwerbsteuersatz im benachbarten Schleswig-Holstein (6,50%) und kannp über dem in Niedersachsen (5,00%).

Erstmalig in Deutschland soll es aber Ausnahmen von dem Höchstsatz geben. Junge Familien, die eine selbstgenutzte Immobilien erwerben wollen, sollen sogar entlastet werden. Hier soll der Grunderwerbsteuersatz künftig nur bei 3,50% liegen. Auch bei Sozialwohnungen und Erbpachtgrundstücken soll es eine Ausnahme geben.

Der Beschluß des Senats muss noch durch das Landesparlament (Bürgerschaft). Und klar: die Wohnungsverbände, die vor allem die Interessen von sog. Investoren (also Kapitalanlegern) vertreten, sind nicht gerade amused über diesen Beschluß. Mal ganz ehrlich: kein echter Kapitalanleger wird angesichts der Steuererhöhung von 1% grundlegend über sein Investment nachdenken oder gar - wie von Kritikern entgegnet- jetzt sein Geld in München anlegen, weil die Grunderwerbsteuer da nur bei 3,5% liegt. Einige "Interessenvertretern" scheint da jedes noch so dümmliche Argument recht zu sein.

Die Absenkung der Grunderwerbsteuer für junge Familien ist nett und ein Zeichen, wird aber "Otto-Normal-Verdienern" nicht viel nützen. Angesichts der hohen Immobilienpreise in Hamburg, die sich kaum eine dieser jungen Familien mit durchschnittlichem Einkommen noch leisten kann, macht die Ersparnis den berühmten Kohl auch nicht mehr fett.

Es ergibt sich hierbei allerdings noch eine kleines Problem: das Land Hamburg kann zwar den Grunderwerbsteuersatz beliebig ändern (das steht jedem Bundesland zu), darf aber keine unterschiedlichen Grunderwerbsteuersätze beispielsweise für Eigennutzer und Kapitalanleger verlangen. Dazu wäre eine Änderung von Bundesgesetzen notwendig. Das müsste Hamburg aber erst einmal in Berlin durchsetzen.

Ihr Olaf Varlemann

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