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Antragsstopp der KfW für BEG Förderung

24.01.2022 Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat soeben einen Antragsstopp für sämtliche Mittel der BEG-Förderung erlassen. Somit können aktuell keine weiteren Fördermittel gem. BEG-Förderung beantragt werden. Dies gilt sowohl für die Zuschuss- als auch die Darlehensvariante der KfW.

Hinweis (01.02.2022): der Förderstopp wurde heute in Teilen zurückgenommen!

KfW Antragsstopp für BEG Foerderung

Das war wohl ein bisschen viel in den vergangenen Wochen und Monaten. Die vom Bund bereigestellten Mittel für die Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) sind komplett aufgebraucht bzw. durch bereits vorliegende Anträge reserviert (der KfW liegen allein aus dem Zeitraum Novemer 2021 bis heute Förderanträge i.H.v. 20 Mrd Euro vor). Sofern entsprechende Anträge seitens der KfW noch nicht zugesagt wurden, bleibt abzuwarten, ob die Förderung noch bewilligt werden kann (hierüber wird die KfW kurzfristig entscheiden).

Nachtrag vom 01.02.2022: die Bundesregierung hat sich entschlossen, weitere Mittel für die BEG-Förderung zur Verfügung zu stellen. Alle bis zum Förderstopp am 24.Januar bei der KfW eingegangenen Förderanträge sollen noch bearbeitet und bewillgt werden (sofern die bis dato gültigen Förderbedingungen erfüllt werden). Vom Fördermittlestopp sind also "nur" all die betroffen, die noch keinen Antrag bei der KfW gestellt haben!

Wenn man sich die ersten Reaktionen zu diesem Thema anschaut, muss man davon ausgehen, dass die Förderung in der bisherigen Form nicht fortgesetzt wird. Aus Berlin hört man Stimmen, die die bisherige Förderung insgesamt als "Fehlanreiz" betrachten und die gesamte Förderung energieeffizienter Gebäude grundlegend überarbeiten wollen. Vorstellbar ist, dass der Focus auf die energetische Sanierung von vorhandenen Wohnimmobilien gelegt wird. Das würde auch zu der demnächst bevorstehenden Modernisierungspflicht von Wohngebäuden passen. Da wird der Bund so manchen Immobilieneigentümern finanziell unter die Arme greifen müssen. Diese Mittel könnten jetzt zu Lasten der Neubauförderung gehen.

KfW Antragsstopp

Sollten Sie einen entsprechenden Förderantrag gestellt und noch keine Bewilligung erhalten haben, setzen Sie sich unbedingt mit Ihrer Bank, Ihrem Landesförderinstitut oder Ihrem Baufinanzierungsberater in Verbindung. Dies gilt insbesondere, wenn Sie die sog. Darlehensvariante beantragt haben, denn hier droht jetzt eine akute Finanzierungslücke.

Nicht vom Förderstopp betroffen sind Modernisierungmaßnahmen (Einzelmaßnahmen), die auch weiterhin über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) gefördert werden (Stand 30.01.2022; siehe Merkblatt des Bafa).

Übrigens: in Schleswig-Holstein können wir den Wegfall der BEG-Förderung durch alternative Fördermittel des Landes zumindest ansatzweise kompensieren. Die Kolleginnen und Kollegen hier arbeiten mit Hochdruck daran, alle Kunden und Interessenten entsprechend zu infomieren. Ob und wie sich diese Alternative rechnet, hängt von jedem Einzelfall ab.

Ihr

Olaf Varlemann

Inhaber von baufi-nord.de