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NRW fördert selbstgenutztes Wohneigentum mit einmaligem Zuschuss

31.03.2022 Das Land Nordrhein-Westfalen hat eine neue Förderung für selbstgenutztes Wohneigentum in NRW beschlossen. Dabei erhalten Erwerber bzw. Bauherren von selbstgenutzen Wohnimmobilien einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2% auf die ersten 500.000 Euro des Kaufpreis. In der Summe ergibt das einen Zuschuss in Höhe von max. 10.000 Euro je Bau- bzw. Kaufvorhaben.

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Bild: Shutterstock

Der Zuschuss in Höhe von 2% wird sowohl für den Kauf einer fertig gestellten Wohnimmobilie als auch den Kauf eines noch unbebauten Baugrundstückes gezahlt. Die Förderung soll es dabei rückwirkend ab dem 01.01.2020 geben. Das Land hat dafür 400 Mio Euro an Haushaltsmitteln zur Verfügung gestellt. Ist der Fördertopf leer gibt es keine Zuschüsse mehr. Hier gilt das sog. Windhundprinzip.

Diese Förderung ist ein Weg, um die strengen Vorgaben des Bundes bei der Grunderwerbsteuer zu umgehen. In NRW wollte man - wie schon in Hamburg- einen Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer einführen. Das ist aber nicht möglich, weil die aktuelle Gesetzeslage (Bundesgesetz) das nicht zulässt. Also geht man in NRW diesen kleinen Umweg.

Update 01.09.2022: inzwischen könenn die entsprechenden Anträge gestellt werdem.

Die Baufinanzierungsberater(innen) in unseren Partnerbüros in NRW unterstützen Sie im Rahmen der Gesamtfinanzierung aus einer Hand gerne auch bei der Beantragung dieser Fördermittel.

Ihr

Rainer Jamrosik

Partnerbüro Düsseldorf

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