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KfW: BEG-Förderung wird stark eingeschränkt!

Um aufgrund der wirtschaftlichen Lage - was auch immer das bedeuten soll- Vorzieheffekte zu vermeiden und die Förderangebote weiterhin aufrecht zu erhalten, hat die KfW umfangreiche Anpassungen der BEG-Förderprogramme (Programme 261 & 262) mit Wirkung zum Donnerstag (28.07.2022) veröffentlicht.

Bei BEG-Anträge, die bis zum Ablauf des 27.07.2022 bei der KfW eingereicht werden, werden die aktuell geltenden Programmbestimmungen angewendet.

Von den Anpassungen sind die Programme 261 sowie 262 wie folgt betroffen:

Programm 262 "Einzelmaßnahmen"

  • Die KfW-Kreditförderung 262 wird zum 28.07.2022 eingestellt
  • Die Beantragung des reinen Zuschusses ist weiterhin über das BAFA möglich

Programm 261 "Neubauförderung"

  • Neuer Förderhöchstbetrag für das Effizienzhaus 40 NH 120.000 EUR pro Wohneinheit (alt: 150.000 EUR)
  • Neuer Tilgungszuschuss für das Effizienzhaus 40 NH 5% (alt: 12,5%)

Programm 261 "Vollsanierung zum Effizienzhaus"

  • Die Tilgungszuschüsse werden abgesenkt und die Effizienzhausstufen beschränkt, im Gegenzug wird eine deutliche Zinsvergünstigung gewährt

Effizienzhaus-Stufe Tilgungszuschuss

  • EG 40 NH: 25% (alt 50%)
  • EG 40 EE: 25% (alt 50%)
  • EG 40: 20% (alt 45%)
  • EG 55 NH : 20% (alt 45%)
  • EG 55 EE: 20% (alt 45%)
  • EG 55: 15% (alt 40%)
  • EG 70 NH: 15% (alt 40%)
  • EG 70 EE: 15% (alt 40%)
  • EG 70: 10% (alt 35%)
  • EG 100 NH: entfällt ersatzlos (alt 32,5%)
  • EG 100 EE: entfällt ersatzlos (alt 32,5%)
  • EG 100: entfällt ersatzlos (alt 27,5%)
  • EG Denkmal NH: 10% (alt 30%)
  • EG Denkmal EE: 10% (alt 30%)
  • EG Denkmal: 5% (alt 25%)

Im Rahmen von Sanierungsvorhaben werden nur Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien gefördert. Mit fossilem Gas betriebene Wärmeerzeuger (z. B. Gas-Brennwertkessel, gasbetriebene Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, Gasstrahler, Gas-Warmlufterzeuger)
sowie die zugehörigen Umfeldmaßnahmen (z. B. deren Einbau und Anschluss sowie Abgassysteme und Schornsteine) sind nicht mehr förderfähig.