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Was ändert sich 2023 für Immobilienbesitzer und die die es werden wollen?

30.12.2022 Im kommenden Jahr stehen einige Änderungen und Neuerungen für Immobilieneigentümer an. Im Folgenden haben wir die wesentlichsten Änderungen und Neuerungen in aller Kürze für Sie zusammengetragen.

1. Photovoltaikanlagen steuerbefreit!

Sog. Hausdachanlagen mit einer Leistung von maximal bis zu 30 kW (peak) werden ab komplett "von der Steuer befreit". Das bedeutet, dass zum einem bei der Anschaffung die Mehrwetsteuer entfällt und zum anderen die Einnahmen aus der Einspeisevegütung nicht mehr versteuert werden müssen.

Wichtig:die Befreeiung von der Einkommenssteuer gilt bereits für das laufende Steuerjahr 2022. Der Wegfall der Mehrwertsteuer gilt ab dem 01.01.2023.

2. Erhöhung der Gebäudeabschreibung

Der lineare AfA-Satz für neue Wohngebäude wird von zwei auf drei Prozent jährlich angehoben (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG) und gilt für Wohngebäude, die nach dem 01.01.2023 fertiggestellt wurden/werden.

3. Grundsteuererklärung

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung endet am 31.01.2023. Wer die Erklärung bis dahin nicht abgibt, muss mit Bußgeldern und ggf. auch Steuerschätzungen rechnen.

4. Wohngebäudeversicherungen

Wohngebäudeversicherungen werden allgemein deutlich teurer. Grund ist unter anderem die Flutkatastrophe im Sommer 2021. Außerdem treibt die aktuelle hohe Inflationsrate die Handwerks-, Material- und Baukosten in die Höhe. Ausnahmen bilden hier ggf. regionale Versicherungsvereine, die nicht von der Flutkatastrohe betroffen waren.

5. Klimaabgabe

Vermieter müssen sich ab Januar grundsätzlich an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Der sogenannte CO2-Preis wird nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe allein zahlen.

6. Neue Eigenheimförderung

In Sachen Eigenheimförderung ist nocht nichts entschieden. Bislang läuft es auf eine reine Neubauförderung für besonders energieeffiziente Wohngebäude hinaus.

7. Wohngeld

Ab dem 01. 01.2023 haben mehr Haushalte in Deutschland Anspruch auf Wohngeld. Dieser staatliche Zuschuss soll künftig an 1,4 Millionen weitere Haushalte gehen. Zusätzlich werden die Bezüge um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt. Wohngeld können Haushalte mit gringem Gesamteinkommen beantragen, auch wenn diese keine Sozialleistungen in Anspruch nehmen.

Wichtig: auch Immobilienbesitzer können Wohngeld in Form eines sog. Lastenzuschusses in Anspruch nehmen.