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Kabinett beschließt Änderung beim Gebäude-Energie-Gesetz

19.04.2023 Das Bundeskabinett hat heute die im Vorfeld so heftig kritisierte Novelle des Gebäude-Energie-Gesetzes (GEG) beschlossen. Damit ist das Gesetz aber noch lange kein Gesetz! Änderungen sind im weiteren Verlauf noch möglich, wobei es sicher beim Grundtenor des Gesetzentwurfes bleiben wird: Weg von fossilen Energien beim Heizen von Wohngebäuden. Sprich. das Heizen mit Öl und Gas ist spätestens 2045 vorbei. Bis dann werden auch die letzten Wohngebäude modernisiert werden müssen. Bis dahin soll der Anteil fossiler Energieträger schrittweise deutlich heruntergefahren werden.

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Was hat das Regierungskabinett heute beschlossen?

Mit dem Gesetzentwurf zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes wird der verbindliche Umstieg auf erneuerbare Energien beim Heizen gesetzlich verankert. Das bedeutet insbesondere, dass ab dem 01.01.2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden muss. In diesem Zusammenhang wird auch die" Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) angepasst. Diese sieht Zuschüsse für die Heizungsmodernisierung vor.

Wie sieht die Förderung für selbstgenutzte Wohnimmbilien künftig aus?

Die neue Förderkonzept besteht aus vier Elementen:

  1. eine Grundförderung, bei wie schon jetzt Zuschüsse für den Heizungstausch gibt
  2. die Grundförderung kann durch einen Klimabonus erhöht werden
  3. neben der Zuschussförderung wird es eine ergänzende Kreditförderung geben
  4. die bereits stehende Möglichkeit, die Modernisierungskosten steuerlich geltend zu machen bleibt

Die Details dazu veröffentlichen wir in den kommenden Tagen!

Wichtig: die Förderung gibt es auch für private Kleinvermieter (bis zu sechs Wohneinheiten im Bestand, davon eine selbst bewohnt).

Wie schon eingangs erwähnt: bevor dieser Kabinettsbeschluss Gesetz wird, muss dieser Entwurf (es handelt sich um einen Entwurf!) noch durch die entsprechenden Gremien. Dabei ist es möglich, dass es an der einen oder anderen Stelle bzw. in Details noch Änderungen geben wird. Dementsprechend sollten wir alle abwarten, was "am Ende dabei heraus kommt".

Ihr

Olaf Varlemann

Geschäftsführer der Baufi-Nord GmbH

Beratung und Hilfe

Im Rahmen unserer Baufinanzierungsberatung informieren wir selbstverständlich auch über die Förderprogramme des Bundes (z.B. KfW-Förderdarlehen) und der verschiedenen Bundesländer. Diese Förderprogramme kombinieren wir dann mit möglichst günstigen Darlehen unserer diversen Finanzierungspartner. Das nennen wir "Gesamtfinanzierung aus einer Hand".

Wichtig: die meisten unserer Kooperationspartner sind zertifizierte Modernisierungs- und Fördermittelberater. Das bedeutet, dass wir uns mit dem Thema Fördermittel besonders gut auskennen (nicht nur mit den KfW-Förderdarlehen!) und wissen, wie man da so viel wie möglich "rausholen" kann.

Einen bzw. eine kompetente(n) Berater(in) in Ihrer Nähe sind, finden Sie auf dieser Webseite unter:

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Wir beraten Sie gerne auch, wenn Sie noch ganz am Anfang stehen und erst einmal wissen wollen, was in Ihrer Situation überhaupt machbar wäre!