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Bundeskabinett beschließt Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung

Das Bundeskabinett in Berlin hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) um den Bereich Kommunale Wärmeplanung ergänzt. Dies bildet die Grundlage für den sog. Heizungstausch. Wichtigster Eckpunkt: ohne kommunale Wärmeplanung wird es keine Austauschpflicht für Öl- oder Gasheizungen geben. Die Gesetzesänderung bzw. -ergänzung muss noch vom Bundestag beschlossen werden.

Der Gesetzentwurf der bundesregierung sieht vor, dass Hauseigentümer erst dann verpflichtet werden, mit mind 65% erneuerbare Energien zu heizen, sobald die die kommunale Wärmeplanung vorliegt. Eine Austauschpflicht gibt es allerdings nur, sobald eine vorhandene Öl- oder Gasheizung komplett "den Geist aufgibt". Funktionierende Öl- und Gasheizungen müssen auch dann nicht zwangsweise ausgetautscht werden. Ausnahme: für Häuser in Neubaugebieten soll die Pflicht, mit mind.  65% erneuerbare Energien zu heizen, bereits ab 2024 gelten.

Die Städte, Kreise und Gemeinden müssen ihre Planung für klimafreundliches Heizen vorlegen. Städte mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen die Planung bis Mitte 2026 vorlegen. Alle anderen Kommunen haben bis zum 30.6.2028 Zeit für ihre Wärmeplanung.

In Sachen bestehende Wärmenetze gibt es zudem eine Anpassung. Statt wie ursprünglich beschlossen 50 Prozent erneuerbarer Energien für bestehende Wärmenetze, müssen jetzt bis 2030 mindestens zu 30 Prozent und bis 2040 zu 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien gespeist werden.

Warten wir mal das Ende der parlamentarischen Sommerpause und die entsprechenden Debatten im Bundestag ab. Erst dann werden wir wissen, wie die Umstellung auf erneuerbare Energien beim Heizen praktisch umgesetzt werden kann/sollte/muss. Die Erfahrung der letzten Monate hat uns ja gelehrt, dass Gesetzentwürfe noch lange nicht auch Gesetz werden.

Ihr

Olaf Varlemann