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KfW passt Neubauförderung für Familien an! Das ändert sich beim KfW-Programm "Wohneigentum für Familien"!

Zum 16.10.2023 wird das KfW-Förderprogramm Wohneigentum für Familien (Programm-Nr. 300) in einigen wesentlichen Punkten verändert. Ziel der KfW bzw. des Bundes, der das Programm subventioniert, ist es, dass dieses Förderprogramm künftig mehr genutzt wird. Bislang war die Nachfrage nach diesem Förderprogramm für Neubauten nämlich ziemlich gering.

(Geschrieben von NI = natürlicher Intelligenz)

Artikelbild zum Thema Neubauförderung KfW-Programm 300 ohne weitergehende Infos Bildnachweis shutterstock 1061156747

Diese Änderungen stehen zum 16.10.2023 bei diesem Förderprogramm an:

1. Erhöhung Einkommensgrenzen

Um mehr Familien eine Förderung zu ermöglichen, wird die Einkommensgrenze um 30.000 Euro angehoben. Die Förderung "Wohneigentum für Familien" können künftig alle Familien erhalten, die ein jährliches zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro bei Familien mit einem Kind haben. Wie bisher erhöht sich die Einkommensgrenze ab dem zweiten Kind um 10.000 Euro je Kind.

2. Erhöhung der maximalen Kreditbeträge

Der erhöhte maximale Kreditbetrag ist abhängig von der Förderstufe und der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im Haushalt der Antragstellenden oder deren im künftigen Haushalt wohnenden Ehe- oder Lebenspartner leben und bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude":

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 220.000 Euro

Maximale Kreditbeträge für die Förderstufe "Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG":

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
  • ab 5 Kinder: 270.000 Euro

Ob die Anpassungen zu einer verstärkten Nachfrage führen, bleibt abzuwarten.