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Folgen des Urteils des Bundesverfasssungsgrichtes für Immoblienbesitzer

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seinem jüngsten Urteil entschieden, dass die nicht benötigten Kredite für die Corona-Hilfen nicht einfach in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschoben werden dürfen. In der Folge steht u.a. hinter den Fördermitteln für die Sanierungen und Heizungserneuerungen ab 2024 ein dickes Fragezeichen. Allein hier geht es um Mittel in Höhe von 19 Milliarden Euro (insgesamt geht um sage und schreibe rund 60 Mrd. Euro). Für die Immobilienbesitzer in Deutschland dürfte das teure Konsequenzen haben.

(Update 25.11.2023)

Das war wohl nix!

Die Bundesregierung wollte nicht benötigte Kredite für die Corana-Hilfen elegant in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) verschieben und u.a. die Förderung für Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden und den sog. Heizungstausch finanzieren. Gegen diese Praxis hatte die CDU vor dem Bundesverfassungsgreicht geklagt und Recht bekommen. Betroffen ist allerdings nicht nur der Klima- und Transformationsfonds (KTF), sondern wohl auch der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds (WSF), mit dessen Hilfe u.a. die Strom- und Gaspreisbremse bezahlt wurde.

Am Ende ist es so als hätten Sie sich von einer Bank Geld für einen bestimmten Zweck geliehen (z.B. für den Hausbau) und würden Teile des Darlehens für andere Zwecke nutzen (beispielsweise den Kauf eines Autos). Das nennt man "Zweckentfremdung". Da würde Ihnen jede Bank "auf´s Dach steigen", insbesondere, wenn das Geld am Ende nicht für den Hausbau reicht und nachfinanziert werden muss. In einer ähnlichen Situation befindet sich jetzt unsere Bundesregierung.

Immobilienbesitzer könnte das doppelt treffen. Zum einen wird die sog. "Strom- und Gaspreisbremse",  die ja eigentlich noch bis Sommer 2024 gelten sollte, ab dem 01.01.2024 entfallen. Zum anderen steht die Förderung für die Gebäudemodernisierung und den Heizungstausch auf dem Prüfstand.

Was man aber bedenken sollte: die Strom- und Gaspreisebremse ist aktuell nicht wirklich relevant. Die Preise für Strom und Erdgas liegen derzeit unter den Deckelungsbeträgen (Gas: 18 Cent/Kwh, Strom 40 Cent/Kwh, Fernwärme 9,5 Cent/Kwh). Insoweit hält sich der Schaden da noch in engen Grenzen bzw. entsteht wahrscheinlich gar keiner.

Eine mögliche Lösung wäre, dass sich die Bundesregierung und die Opposition (also vor allem die CDU) auf ein neues Sondervermögen "ala Bundeswehr" und somit eine dafür erforderliche Verfassungsänderung einigen, um so den "Haushaltskollaps" zu vermeiden. Eine weitere Lösung wäre, die sog. Schuldenbremse auszusetzen.

Gerade haben wir nach dem unwürdigen Gerangel um das sog. "Heizungsgsetz" ein bisschen Luft geholt und auf Planungssicherheit gesetzt, da fliegt uns jetzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes um die Ohren. Das mit der Planungssicherheit hat sich damit also erst einmal erledigt und viele werden die Modernisierung ihrer Immobilie jetzt -wieder mal-  auf unbestimmte Zeit verschieben. Und sicher werden auch viele Kaufinteressenten erst einmal weiter abwarten, was da in den kommenden Wochen oder gar Monaten noch auf uns zukommt.

Ihr

Olaf Varlemann