Mehr Infos
Skip to main content

Wohngebäudeversicherung

Die Wohngebäudeversicherung gehört zu den (wenigen) absolut notwendigen Versicherungen für Immobilienbesitzer. Schließlich geht es um Schadensfall meist um sehr viel Geld. Wie auch bei anderen Versicherungen kommt es bei der optimalen und preisgünstigen Wohngebäudeversicherung vor allem darauf an, den notwendigen Versicherungsumfang bzw. Versicherungsschutz zu ermitteln. Aber man sollte auch "ins Kleingedruckte" (Versicherungsbedingungen) werfen, denn Wohngebäudeversicherung ist nicht gleich Wohngebäudeversicherung.

Spätestens seit der Flutkatastrophe im Ahrtal im Jahr 2021 ist das Thema Wohngebäudeversicherung bei vielen Immobilienbesitzern wieder "auf den Schirm gekommen". Grund war, dass viele Immobilienbesitzer in der Region keinen ausreichenden Versicherungsschutz gegen die Flut bzw. die daraus resultierenden Schäden hatten. Das galt sogar für viele, die eine sog. Elementarschadenversicherung hatten, denn oft waren "Überschwemmungen durch Starkregen und Hochwaser" nicht eingeschlossen. Die Folgen waren - unabhängig von all dem anderen Leid- erheblich, denn viele Gebäude waren ein Totalschaden.

Wer kann/muss eine Wohngebäudeversicherung abschließen?

Grundsätzlich ist niemand dazu verpflichtet, seine Immobilie zu versichern. Das ändert sich, sobald die Immobilie beliehen, also als Sicherheit für einen Immobilienkredit dienen, soll. In dem Augenblick verlangen die Banken den Nachweis darüber, dass eine Wohngebäudeversicherung besteht. Allerdigs verlangen Banken in der Regel nur den Basisschutz, also eine Versicherung für Feuer-, Sturm- und Leitungswasserschäden. Immer häufiger wird aber auch eine Elementarschdenversicherung, insbesondere gegen Hochwasser und Starkregen gefordert.

Versicherungsnehmer sind immer die Eigentümer der Immobilie. Diesen stehen auch die Leistungen aus der Wohngebäudeversicherung zu.

Welche Schäden deckt eine Wohngebäudeversicherung ab?

Die normale Wohngebäudeversicherung deckt Schäden direkt am Gebäude ab (z.B. Dach oder Mauerwerk). Dazu gehören aber auch fest verbaute Gebäudeteile wie beispielsweise die Heizung oder ein Parkettboden (der ja i.d.R. verklebt ist). bei Fotovoltaikanlagen wird es kompliziert, denn obwohl diese ja auch mit dem Gebäude verbunden sind (allerdings nur verschraubt), sind Schäden an den PV-Anlagen i.d.R. nicht in der normalen Wohngebäudeversicherung enthalten.

Versichert sind Schäden durch:

  • Feuer
  • Blitzschlag, Explosion, Implosion
  • Überspannung
  • Leitungswasser (allerdings ohne Rückstau durch die Kanalisation)
  • Sturm/Hagel

Zusätzlich versicherbar sind u.a. :

  • Elementarschäden (Starkregen, Überschwemmung, Rückstau
  • Fotovoltaikanlagen sowie Solarthermie sowie Geothermie
  • Glasbruch
  • Nebengebäude

Die Wohngebäudeversicherung zahlt im Schadensfall:

  • die Reparatur- und Instandsetzungskosten
  • Kosten für den Abbruch des Gebäudes, die Aufräumarbeiten (z.B. nach eine Sturm) sowie die Grundstückssicherung
  • die Kosten für eine Wohnung, die vorübergehend angemietet werden muss, wenn das Haus durch den versicherten Sachden unbewohnbar geworden ist

Diverse Zusatzleistungen bzw. Zusatzrisiken möglich!

Einige Versicherer bieten die Versicherung von zahlreichen weiteren möglich Schäden an, beispielsweise durch mutwillige Beschädigung des Gebäude durch Dritte. Da gibt es bei den Versichern teilweise lange Listen mit den entsprechenden Zusatzrisiken. Häufig werden die dann nicht als einzelnes Risiko mitversicherung, sondern Teil von sog. Paketen, die sich dann beispielsweise "Comfort-Paket" nennen. Gerade bei diesen Zusatzrisiken sollte man sich fragen , ob es wirklich sinnvoll ist, diese mitzuversichern. Aber unsere Kolleginnen und Kollegen, die auch in Sachen Versicherungen tätig sind, beraten Sie da gerne offen und transparent.

Bei Neubau: Feuerrohbauversicherung!

Über eine sog. "Feuer-Rohbauversicherung" wird bereits der Rohbau gegen die Gefahr Feuer versichert. Diese Versicherung wird meistens in der eigentlichen Wohngebäudeversicherung über einen begrenzten Zeitraum beitragfrei mitversichert und ist der Wohngebäudeversicherung somit praktisch vorgeschaltet. Ab Bezugstermin gilt dann der umfassendere Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung.

Wichtig: auf´s Kleingedruckte achten!

Wohngebäudeversicherung ist nicht gleich Wohngebäudeversicherung. Es gibt bei den Wohngebäudeversicherungen nicht nur extreme Preisunterschiede, sondern auch Unterschiede bei dem, was versichert ist. So sollte man unter anderem darauf achten, dass Fälle von grober Fahrlässigkeit mitversichert sind. Grobe Fahrlässigkeit liegt beispielsweise vor, wenn man eine Kerze unbeaufsichtigt brennen lässt oder das Haus verlässt während Spül- oder Waschmaschine noch laufen.  Zunehmend wichtiger wird auch die Versicherung gegen Regenwasser und Überschwemmungen als Teil der Elementarschadenversicherung.

Wie wichtig ist eine Wohngebäudeversicherung?

Wer ein Haus besitzt, braucht unbedingt eine Wohngebäudeversicherung (das verlangt meistens auch schon das Kreditinstitut bei der Finanzierung), weil Schäden bzw. deren Beseitigung ein existenzielles Risko darstellen. 

Mit welchen Kosten muss man bei Wohgebäudeversicherung rechnen?

Bei der Prämien für die Wohngebäudeversicherung gibt es von Versicherer zu Versicherer himmelweite Unterschiede von zum Teil bis zu 100% (!). Ein Vergleich lohnt sich auf jeden Fall. Das dumme bei den Vergleichen über Vergleichsportale ist, dass dort oft nur die Prämie zählt. Tatsächlich sollte man bei der Wohngebäudeversicherung aber auch darauf achten, wie sich diese im Schadensfall anstellt. Deswegen sollten Sie sich da eher auf Versicherungsmakler(innen) verlassen, die auch die Schadensabwicklung der Versicherer kennen.